Nicht nur zum Schul­an­fang – Poli­zei Bam­berg erin­nert an erhöh­te Rück­sicht­nah­me im Straßenverkehr

symbolfoto polizei

BAM­BERG. Zwei Schul­kin­der wur­den am Frei­tag­nach­mit­tag auf ihrem Nach­hau­se­weg bei einem Ver­kehrs­un­fall im Stadt­ge­biet ver­letzt. Die Bam­ber­ger Poli­zei nimmt die­sen Unfall zum Anlass, noch­mals an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer zu appellieren.

Bereits am ver­gan­ge­nen Frei­tag­nach­mit­tag befuhr ein Stadt­li­ni­en­bus die Pödel­dor­fer Stra­ße in Rich­tung Bam­ba­dos. An einer Bus­hal­te­stel­le stieg ein 7- und 9‑jährigens Geschwi­ster­pär­chen aus, das sich auf dem Heim­weg von der Schu­le befand. Die bei­den Kin­der über­quer­ten hin­ter dem noch an der Hal­te­stel­le ste­hen­den Bus die Pödel­dor­fer Stra­ße und tra­ten dabei unmit­tel­bar hin­ter dem ste­hen­den Bus vor das Auto eines 74-jäh­ri­gen, der die Fahr­bahn zu die­sem Zeit­punkt in ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung befuhr. Der Auto­fah­rer konn­te einen Zusam­men­stoß nicht mehr ver­hin­dern und erfass­te bei­de Schuld­kin­der mit sei­nem Sko­da. Wäh­rend das 7‑jährige Mäd­chen glück­li­cher­wei­se nur leich­ter ver­letzt wur­de, muss­te der 9‑jähringe Jun­ge mit dem Ver­dacht auf eine Frak­tur am Knie in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert werden.

Die Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt appel­liert daher an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, an Bus­hal­te­stel­len beson­ders auf­merk­sam zu sein. „Die Rege­lungs­la­ge ist ein­deu­tig: wer an einem hal­ten­den Bus vor­bei­fährt, muss beson­ders vor­sich­tig sein. Hat ein Bus an einer Hal­te­stel­le die Warn­blink­an­la­ge ein­ge­schal­tet, darf sogar nur in Schritt­ge­schwin­dig­keit und mit aus­rei­chen­dem Abstand vor­bei­ge­fah­ren wer­den.“, erin­nert Poli­zei­rat Johan­nes Klin­ger. „Das gilt auch für den Gegenverkehr“.

„Fah­ren Sie vor­aus­schau­end und rech­nen Sie in gewis­sem Maße damit, dass ich gera­de Kin­der unvor­her­seh­bar ver­hal­ten könn­ten.“ Der Appell der Poli­zei rich­tet sich aber nicht nur an Auto­fah­rer. Klin­ger wei­ter: „Wir sehen immer wie­der auch Erwach­se­ne, die schnell hin­ter einem Bus über die Stra­ße ren­nen, statt die siche­re Fuß­gän­ger­am­pel in der Nähe zu benut­zen. Natür­lich kann das Kin­der dazu ver­lei­ten, das beim näch­sten Mal dann genau­so zu machen. Erwach­se­ne sind Vorbilder.“

Die Poli­zei emp­fiehlt Eltern außer­dem, das Ver­hal­ten an Hal­te­stel­len und nach dem Aus­stei­gen mit den Kin­dern zu bespre­chend und zu üben.

Die Bam­ber­ger Poli­zei nimmt den Unfall außer­dem zum Anlass, in den kom­men­den Tagen ver­stärkt die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten an Bus­hal­te­stel­len zu über­wa­chen. Wer an einem hal­ten­den Bus mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht nicht mit aus­rei­chen­dem Sicher­heits­ab­stand oder nicht in Schritt­ge­schwin­dig­keit vor­bei­fährt, muss dann mit einer kosten­pflich­ti­gen Ver­war­nung in Höhe von 15,00 Euro rech­nen. Wer­den Fahr­gä­ste gefähr­det, wird ein Buß­geld in Höhe von min­de­stens 70,00 Euro erho­ben, außer­dem wird 1 Punkt im Zen­tral­re­gi­ster eingetragen.

Hin­wei­se der Polizei:

  • An Bus­sen mit ein­ge­schal­te­tem Warn­blink­licht darf nur mit Schritt­ge­schwin­dig­keit vor­bei­fah­ren wer­den. Das gilt auch für den Gegenverkehr!
  • Über­que­ren Sie als zu Fuß Gehen­der die Fahr­bahn erst, wenn der Bus abge­fah­ren ist und Sie bei­de Fahrt­rich­tun­gen sicher ein­se­hen können.
  • Nut­zen Sie grund­sätz­lich die siche­ren Fußgängerüberwege.
  • Nicht ver­ges­sen: Sie sind Vor­bild für Kin­der! Bit­te gehen Sie mit gutem Bei­spiel voran.
  • Bespre­chen und üben Sie mit Ihren Kin­dern das rich­ti­ge Ver­hal­ten an Bushaltestellen.