Für den Besuch Bay­reu­ther Muse­en ist ab sofort 2G+-Nachweis erforderlich

Corona Maske Symbolbild

Der Besuch des Richard Wag­ner Muse­ums, des Jean-Paul- und des Franz-Liszt-Muse­ums ist ab sofort und bis auf Wei­te­res nur für Geimpf­te und Gene­se­ne mit zusätz­lich nega­ti­vem Test­nach­weis möglich.

Der Besuch in den Muse­en ist nur noch mög­lich für Geimpf­te und Gene­se­ne nach Vor­la­ge eines ent­spre­chen­den, auf sie aus­ge­stell­ten Nach­wei­ses und eines Personaldokuments.

Zusätz­lich ist die Vor­la­ge eines schrift­li­chen oder elek­tro­ni­schen nega­ti­ven Test­nach­wei­ses erfor­der­lich, und zwar

  • ent­we­der eines PCR-Tests bzw. eines PoC-PCR-Tests, der höch­stens 48 Stun­den vor dem Muse­ums­be­such durch­ge­führt wurde,
  • oder eines POC-Anti­gen­tests (Schnell­test), der höch­stens 24 Stun­den vor dem Muse­ums­be­such in einem Test­zen­trum durch­ge­führt wurde.

Besu­che­rin­nen und Besu­cher, die einen 2G+-Nachweis nicht erbrin­gen kön­nen oder wol­len, kön­nen nicht ein­ge­las­sen wer­den, es sie denn,

  • sie legen ein Attest vor, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen. In die­sem Fall muss aber eben­so ein nega­ti­ver Test­nach­weis wie oben beschrie­ben vor­ge­legt werden.
  • es han­delt sich um Kin­der, die noch nicht 12 Jah­re und 3 Mona­te alt sind.

Selbst­tests wer­den nicht aner­kannt und kön­nen auch nicht unter Auf­sicht vor­ge­nom­men werden.

Die Pflicht zum Tra­gen einer FFP2-Mas­ke bleibt für Per­so­nen ab 16 bestehen. Jugend­li­che zwi­schen 6 und 16 müs­sen eine medi­zi­ni­sche Mas­ke tra­gen. Von der Mas­ken­pflicht befreit sind Kin­der bis 6 Jah­re und Per­so­nen, die ein ent­spre­chen­des ärzt­li­ches Attest vor­le­gen. Außer­dem gilt wie­der die bekann­te Rege­lung zum 1,5‑Meter-Mindestabstand.

Auf­grund der wie­der gel­ten­den Abstands­re­gel sind bis aus Wei­te­res erneut auch kei­ne Besu­che von Grup­pen oder Füh­run­gen möglich!