Stadt­wer­ke Bam­berg infor­mie­ren: Ab Mitt­woch gel­ten im Bus und im Bam­ba­dos stren­ge­re Corona-Regeln

Corona Maske Symbolbild

Zutritt zum Bus nur mit 3G-Nach­weis – Bam­ba­dos-Besuch unter 2Gplus-Bedingungen

Zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie haben Bun­des­tag und Bun­des­rat ein neu­es Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ver­ab­schie­det. Die Novel­le sieht unter ande­rem vor, dass Fahr­gä­ste ab Mitt­woch, 24. Novem­ber, in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln geimpft, gene­sen oder nega­tiv auf das Virus gete­stet sein müs­sen. Der soge­nann­te 3G-Nach­weis und der dazu­ge­hö­ri­ge Licht­bild­aus­weis wer­den bei der Fahr­schein­kon­trol­le über­prüft. Kann ein Fahr­gast nicht bei­de Doku­men­te vor­le­gen, wird er laut Gesetz aus dem Fahr­zeug ver­wie­sen. Zudem droht ein Buß­geld von bis zu 25.000 Euro.

Auch im Bam­ba­dos ver­schär­fen sich die Zutritts­re­geln. Hier gilt „2Gplus“: Ins Bad kom­men nur noch geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, die außer­dem einen nega­ti­ven Coro­na-Test vor­wei­sen kön­nen, der nicht älter als 24 Stun­den ist.

Ab 24. Novem­ber rei­chen Fahr­schein und Mas­ke nicht mehr aus, um in Deutsch­land mit Bus oder Bahn zu fah­ren. Mit der Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes dür­fen Fahr­gä­ste nur noch dann mit­fah­ren, wenn sie per Impf­pass, Beschei­ni­gung oder per App bele­gen kön­nen, dass sie geimpft, gene­sen oder gete­stet sind. Für einen Test gilt: er2 darf bei Fahrt­an­tritt nicht älter als 24 Stun­den zurück­lie­gen und muss von einer zer­ti­fi­zier­ten Test­stel­le auf den Namen des Fahr­gasts aus­ge­stellt sein. Ein Selbst­test reicht nicht aus.

Für Min­der­jäh­ri­ge gel­ten bei der 3G-Rege­lung in Bus und Bahn Aus­nah­men: Kin­der und Jugend­li­che, die zur Schu­le gehen, sowie Kin­der unter sechs Jah­ren müs­sen im Nah­ver­kehr kei­nen 3GNachweis erbrin­gen. Bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern wird davon aus­ge­gan­gen, dass sie sich den regel­mä­ßi­gen Tests in der Schu­le unterziehen.

Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Nah­ver­kehr wird neu geregelt

Es besteht wei­ter­hin eine Mas­ken­pflicht im Bus, bis auf Wei­te­res kön­nen Fahr­gä­ste aber wie­der als Alter­na­ti­ve zur Atem­schutz­mas­ke (FFP2 oder ver­gleich­bar) eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke (Mund­Na­sen-Schutz) tragen.

Bei Ver­stoß dro­hen hohe Geldbußen

Die Stadt­wer­ke kon­trol­lie­ren die Ein­hal­tung der neu­en Regeln nicht durch den Bus­fah­rer, son­dern im Rah­men der Fahrscheinkontrollen.

Das heißt, dass Fahr­gä­ste wei­ter­hin an allen Bus­tü­ren ein- und aus­stei­gen kön­nen. Fahr­gä­ste, die kei­nen gül­ti­gen Nach­weis erbrin­gen, müs­sen sofort aus­stei­gen. Sie bege­hen eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die der Gesetz­ge­ber mit einer Geld­bu­ße von bis zu 25.000 Euro ahn­det. Wei­te­re Infos unter www​.stadt​wer​ke​bam​berg​.de/​bus.

Im Bam­ba­dos gilt ab 24. Novem­ber 2Gplus

Der Zutritt ins Bam­ba­dos ist ab Mitt­woch nur noch für gene­se­ne und geimpf­te Per­so­nen mög­lich, die zusätz­lich einen zer­ti­fi­zier­ten tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven Schnell­test vor­wei­sen kön­nen. Auch hier gilt: ein Selbst­test vor Ort reicht nicht aus; der Test muss auf den Gast aus­ge­stellt sein und darf bei Ein­tritt ins Bad nicht älter als 24 Stun­den alt sein.

Von der 2Gplus-Rege­lung aus­ge­nom­men sind Kin­der bis zum 12. Geburts­tag. Für unge­impf­te 12- bis 17-jäh­ri­ge, die zum Schul- und Ver­eins­schwim­men kom­men, ent­fällt die Nach­weis­pflicht bis zum 31. Dezem­ber 2021.

Sobald wei­te­re Details zu den Rege­lun­gen des Frei­staats bekannt sind, ins­be­son­de­re zum Schul- und Ver­eins­sport, infor­mie­ren die Stadt­wer­ke auf ihrer Home­page unter www​.bam​ba​dos​.de.

2 Antworten

  1. Tiberius Sempronius Gracchus sagt:

    Eine Fra­ge hat bis­lang nie­mand ernst­haft beant­wor­tet: Wie kom­men Men­schen, die nicht zufäl­lig im fuß­läu­fi­gen Umfeld einer Test­mög­lich­keit woh­nen, zum Test?

    Muß ich, wenn ich den Bus nut­zen will, erst mit dem Taxi zur Test­sta­ti­on fahren?

    Oder wer­den tat­säch­lich alle paar hun­dert Meter (nicht alle sind zu Fuß gut mobil und kön­nen meh­re­re Kilo­me­ter am Stück gehen) Test­mög­lich­kei­ten geschaffen?

    Mein Ein­druck ist wie­der ein­mal, daß die Ent­schei­dun­gen von Leu­ten getrof­fen wer­den, die kei­ne Ahnung vom rich­ti­gen Leben haben, son­dern hier offen­sicht­lich auf Dienst­wa­gen mit oder ohne Chauf­feur zurück­grei­fen können.

  2. Gerd sagt:

    Für Men­schen etwas außer­halb des Stadt­ge­bie­tes gibt es kei­ne Mög­lich­keit für einen Test.
    Ihnen bleibt nur ein Taxi zu neh­men, sonst kom­men sie nicht ein­mal mehr zu ihrem Arzt in die Stadt.
    Die Bus­se fah­ren meist leer oder mit ein paar Fahrgästen.
    Das alles ist nicht mehr zu ver­ste­hen, wenn über 1 Jahr alle mit­fah­ren durf­ten, aber dann nicht mehr obwohl die Pan­de­mie durch Omic­ron harm­lo­ser gewor­den ist!
    Das sind völ­lig über­zo­ge­ne unsin­ni­ge Maß­nah­men, die nur zum Zwang die­nen damit sich auch der Rest der gesun­den Unge­impf­ten der Sprit­ze ergiebt.
    Schämt euch alle für die­sen Zwang, er ist schon ein­zig durch den Nürn­ber­ger Kodex ver­bots­wid­rig und falsch!