Bam­ber­ger MdB Ursu­la Sowa: „Radeln in Ober­fran­ken – kli­ma­freund­lich, sicher und attraktiv“

MdL Ursula Sowa © le mile studios
MdL Ursula Sowa © le mile studios

Grü­nes Rad­ge­setz im Ple­num am 23.11.21 – Fahr­rad in Bay­ern zum belieb­te­sten Ver­kehrs­mit­tel machen

„Wir Grü­ne wol­len das Fahr­rad in Stadt und Land zum belieb­te­sten Ver­kehrs­mit­tel machen und das Radeln in Bay­ern kli­ma­freund­lich, sicher und attrak­tiv“, erklärt der Spre­cher für Mobi­li­tät der Land­tags-Grü­nen, Mar­kus Büch­ler. Die Land­tags-Grü­nen haben des­halb ein umfas­sen­des Rad­ge­setz vor­ge­legt, das als „Gesetz­ent­wurf zur Stär­kung der Fahr­rad­mo­bi­li­tät in Bay­ern für mehr Kli­ma­schutz und Ver­kehrs­si­cher­heit (Baye­ri­sches Rad­ge­setz – Bay­RadG)“ am Diens­tag, 23. Novem­ber 2021, ab ca. 18.00 Uhr in der Ple­nar­sit­zung des Baye­ri­schen Land­tags dis­ku­tiert wird. Ein grü­nes Fach­ge­spräch zum Rad­ge­setz im Herbst 2019 und die Sach­ver­stän­di­gen­an­hö­rung zum Rad­ver­kehr im Ver­kehrs­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­tags im Febru­ar 2021 hat­ten zuvor die Not­wen­dig­keit eines Rad­ge­set­zes für Bay­ern unter­stri­chen. Mar­kus Büch­ler: „Der­zeit wer­den nur 11 Pro­zent der zurück­ge­leg­ten Wege in Bay­ern mit dem Fahr­rad bewäl­tigt. Die Staats­re­gie­rung ver­folgt den Anteil von 20 Pro­zent der Wege – hier sind wir noch kein Stück weitergekommen.“

Ziel des grü­nen Rad­ge­set­zes: Deut­lich mehr Men­schen als bis­her sol­len das Fahr­rad als Ver­kehrs­mit­tel ihrer Wahl in ganz Bay­ern nut­zen – und dafür schafft das grü­ne Rad­ge­setz die Grund­la­gen. Denn das Fahr­rad ist das gün­sti­ge, in Städ­ten oft auch das schnell­ste Ver­kehrs­mit­tel. Ganz bestimmt ist es aber das kli­ma­freund­lich­ste Ver­kehrs­mit­tel. Aber: Oft­mals wird das Rad­fah­ren als zu gefähr­lich erach­tet, die Rad­in­fra­struk­tur reicht nicht aus.

Die wich­tig­sten Punkte:

  • Rad­schnell­we­ge für wich­ti­ge Pen­del­strecken sol­len künf­tig durch den Frei­staat geplant und gebaut werden
  • Frei­staat und Kom­mu­nen sol­len für aus­rei­chen­de Fahr­rad­ab­stell­mög­lich­kei­ten und eine bes­se­re ÖPNV-Mit­nah­me sorgen
  • Rad­we­ge sol­len gleich­be­rech­tigt mit Stra­ßen geplant wer­den: Nur wenn das Rad­we­ge­netz durch­weg sicher, kom­for­ta­bel und unter­bre­chungs­frei ist, wird das Fahr­rad zu einer ech­ten Alter­na­ti­ve zum Auto
  • „Visi­on Zero“: Abbie­ge­as­si­sten­ten für Fahr­zeu­ge des Frei­staats sol­len Ver­kehrs­to­te und Schwer­ver­letz­te verhindern
  • Bei­spiel Baden-Würt­tem­berg: Lan­des­agen­tur für Mobi­li­tät ein­rich­ten, die Kom­mu­nen bei Umset­zung und Kom­mu­ni­ka­ti­on der Maß­nah­men berät und unterstützt

Ursu­la Sowa, MdL aus Bam­berg: „Das Fahr­rad ist in der Stadt das idea­le Ver­kehrs­mit­tel. Die meist kur­zen Wege sind ide­al mit Fahr­rad, eBike oder Pedelec zu bewäl­ti­gen. Damit das Fahr­rad sein enor­mes Poten­zi­al für die Men­schen in der Stadt ent­wickeln kann, brau­chen wir in Ober­fran­ken siche­re Rad­we­ge und gute Abstell­mög­lich­kei­ten. Vor­bil­der im In- und Aus­land zei­gen, was in weni­gen Jah­ren mög­lich wird, wenn die Infra­struk­tur aus­ge­baut wird. In Kopen­ha­gen bei­spiels­wei­se pen­deln mehr als die Hälf­te der Men­schen mit dem Fahr­rad zur Arbeit. Lei­der kommt es oft genug zu brenz­li­gen Situa­tio­nen – wir müs­sen das Rad­fah­ren in der Stadt siche­rer machen, bei­spiels­wei­se durch Abbie­ge­as­si­sten­ten für Fahr­zeu­ge des Freistaats.“

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Im Jahr 1997 war die gene­rel­le Rad­weg­be­nut­zungs­pflicht aus der StVO gestri­chen wor­den. Denn das Unfall­ri­si­ko – im Strecken­ver­lauf mit Fuß­gän­gern, an Kno­ten­punk­ten mit Kraft­fahr­zeu­gen – ist auf fahr­bahn­be­glei­ten­den Rad­we­gen signi­fi­kant höher als auf der Fahr­bahn. Rad­fahr- und soge­nann­te „Schutz„streifen zei­gen, schwä­cher aus­ge­prägt, das glei­che Phänomen.

    Rad­we­ge­bau kann Rad­ver­kehr daher in der Regel nicht siche­rer machen. Not­wen­dig ist vor allem, den Ver­kehr auf der Fahr­bahn ins­ge­samt siche­rer zu gestal­ten – durch Ver­rin­ge­rung des Kfz-Ver­kehrs, Tem­po­re­du­zie­rung und eine ande­re Ein­stel­lung vor allem der moto­ri­sier­ten Verkehrsteilnehmer.

    Abbie­ge­as­si­sten­ten sind für gro­ße, schwe­re Fahr­zeu­ge vor­ge­se­hen (Lkw, Bus). Weit über 90 % der bei Miß­ach­tung ihrer Vor­fahrt durch abbie­gen­de Kraft­fah­rer ver­un­glück­ten Rad­ler kol­li­die­ren mit Pkw. Acht­lo­ses Abbie­gen ist zudem nur eine der vor allem auf Rad­we­gen fah­ren­de Rad­ler tref­fen­den Unfalltypen.