Bam­ber­ger „Zen­tral­stel­le Cyber­crime“: Fest­nah­me eines mut­maß­li­chen Com­pu­ter­be­trü­gers in Süditalien

Symbolbild IT Security

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und des Poli­zei­prä­si­di­ums Niederbayern

Seit Anfang 2021 ermit­teln Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Pas­sau wegen Com­pu­ter­be­trugs mit einem Gesamt­scha­den von über 400.000 Euro. Im Okto­ber konn­te mit Hil­fe der ita­lie­ni­schen Behör­den ein Beschul­dig­ter in Süd­ita­li­en fest­ge­nom­men werden.

Eine täu­schend ech­te Phis­hing-Mail, eine gefälsch­te Web­sei­te, die kaum vom Ori­gi­nal zu unter­schei­den war und eine über­mit­tel­te Trans­ak­ti­ons­num­mer: So erging es im Früh­jahr 2021 einem Unter­neh­mer aus dem Raum Pas­sau. Der zunächst unbe­kann­te Täter hin­ter der Betrugs­ma­sche erhielt so Zugriff auf das Online-Ban­king sei­nes Opfers, ver­an­lass­te eine Viel­zahl von Trans­ak­tio­nen auf ver­schie­de­ne Kon­ten und konn­te so einen sechs­stel­li­gen Betrag erbeu­ten. Die Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Pas­sau hat dar­auf­hin unter Sach­lei­tung der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern umfang­rei­che Ermitt­lungs­maß­nah­men eingeleitet.

Zusam­men­ar­beit ver­schie­de­ner Behör­den führt zum Tatverdächtigen

Mit der Unter­stüt­zung des betrof­fe­nen Geld­in­sti­tuts konn­ten eini­ge Emp­fän­ger­kon­ten der wider­recht­li­chen Trans­ak­tio­nen ermit­telt wer­den. Dar­aus erga­ben sich 15 Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Geld­wä­sche gegen deut­sche Kon­to­in­ha­ber. Außer­dem wur­den eini­ge Trans­ak­tio­nen über Anbie­ter von Kryp­to­wäh­run­gen im Aus­land abge­wickelt. Umfang­rei­che Ermitt­lun­gen bei die­sen Dienst­lei­stern lie­ßen Rück­schlüs­se auf den Kon­to­er­stel­ler zu – einen in Deutsch­land gebo­re­nen 26-jäh­ri­gen Mann mit ita­lie­ni­schen Wur­zeln. In enger Zusam­men­ar­beit mit den ita­lie­ni­schen Sicher­heits­be­hör­den konn­te letzt­lich auch der Wohn­ort des Ver­däch­ti­gen ermit­telt werden.

Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern hat dar­auf­hin im August die zustän­di­gen Behör­den in Süd­ita­li­en über eine Euro­päi­sche Ermitt­lungs­an­ord­nung und einen Euro­päi­schen Haft­be­fehl gebe­ten, den Beschul­dig­ten fest­zu­neh­men und sei­ne Woh­nung zu durch­su­chen. Dar­in flos­sen auch Taten aus Coburg und Erding ein, wegen derer auch die dor­ti­gen Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­tio­nen ermit­teln. Anfang Okto­ber ging es dann schnell: Die Kri­mi­nal­po­li­zei in Brin­di­si hat sich in Pas­sau gemel­det und mit­ge­teilt, dass mög­lichst zeit­nah eine Durch­su­chungs- und Fest­nah­me­ak­ti­on durch­ge­führt wer­den sol­le. Am 11. Okto­ber flog der Sach­be­ar­bei­ter der Pas­sau­er Kri­po gemein­sam mit einem ita­lie­nisch­spra­chi­gen Kol­le­gen der Poli­zei­in­spek­ti­on Eggen­fel­den und einem wei­te­ren Beam­ten der KPI Pas­sau nach Bari in Süditalien.

Das Ergeb­nis der Durch­su­chung: Fest­nah­me und eine Viel­zahl an Sicherstellungen

Am 12. Okto­ber erfolg­te die Durch­su­chung: Der 26-Jäh­ri­ge konn­te in dem zu durch­su­chen­den Haus ange­trof­fen und vor­läu­fig fest­ge­nom­men wer­den. Im Rah­men der Maß­nah­me konn­ten zunächst „nur“ 24 Smart­phones sicher­ge­stellt wer­den. Gefälsch­te Doku­men­te habe der Ver­däch­ti­ge angeb­lich bereits ver­brannt. Ein ita­lie­ni­scher Beam­ter ent­deck­te dann jedoch eine locke­re Boden­flie­se im Schlaf­zim­mer. Unter die­ser Flie­se ver­barg sich ein aus­ge­gra­be­nes Boden­loch mit umfang­rei­chem Beweismaterial:

  • Gerä­te zum Drucken und Ein­schwei­ßen von Scheckkarten-Ausweisen
  • Meh­re­re Klebehologramme
  • Mehr als 50 gefälsch­te und voll­stän­dig gefer­tig­te Ausweisdokumente
  • Mehr als 100 ein­sei­tig gefälsch­te Ausweisdokumente
  • Rund 30 gefälsch­te Führerscheine
  • Fast 300 Blanko-Ausweis-Scheckkarten
  • Zahl­rei­che Pre­paid-Kar­ten, Bit­co­in-Wal­lets und Smartphones.

Bis­lang konn­ten ca. 50.000 Euro auf Bit­co­in-Wal­lets sicher­ge­stellt und auf poli­zei­li­che Hard­ware-Wal­lets trans­fe­riert wer­den. Eine Aus­wer­tung der sicher­ge­stell­ten IT-Gerä­te und der 24 Smart­phones könn­te wei­te­re Wal­lets zu Tage brin­gen. Die Aus­wer­tung dau­ert gegen­wär­tig noch an.

Der 26-Jäh­ri­ge befin­det sich jetzt für die ita­lie­ni­schen Behör­den in Haft. Nach Abschluss des dor­ti­gen Straf­ver­fah­rens wird über die von der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern bean­trag­te Aus­lie­fe­rung nach Deutsch­land ent­schie­den wer­den. Hier wird sich der drin­gend ver­däch­ti­ge Beschul­dig­te u. a. wegen drei­er Fäl­le des gewerbs­mä­ßi­gen Com­pu­ter­be­trugs straf­recht­lich ver­ant­wor­ten müssen.


Seit dem 1. Janu­ar 2015 besteht bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern. Die­se Zen­tral­stel­le ist bay­ern­weit zustän­dig für die Bear­bei­tung her­aus­ge­ho­be­ner Ermitt­lungs­ver­fah­ren im Bereich der Cyber­kri­mi­na­li­tät. Sie ermit­telt in Zusam­men­ar­beit mit den ent­spre­chen­den Spe­zia­li­sten der Lan­des- und Bun­des­po­li­zei, des Bun­des­kri­mi­nal­amts, des Zoll­fahn­dungs­dien­stes und mit inter­na­tio­na­len Part­nern, z.B. bei Angrif­fen auf bedeu­ten­de Wirt­schafts­zwei­ge oder bei Ver­fah­ren aus dem Bereich der orga­ni­sier­ten Cyberkriminalität.

Auch dann, wenn bei Ver­fah­ren der All­ge­mein­kri­mi­na­li­tät ein hoher Ermitt­lungs­auf­wand im Bereich der Com­pu­ter- und Infor­ma­ti­ons­tech­nik abzu­ar­bei­ten ist, wer­den die Staats­an­wäl­te der Zen­tral­stel­le tätig. Die bear­bei­te­ten Fäl­le sind viel­fäl­tig. Sie rei­chen von Hacker­an­grif­fen über Fäl­le des Vor­kas­se-Betrugs im Inter­net, z. B. durch pro­fes­sio­nel­le sog. Fake-Shops, und Fäl­le von Ran­som­wa­re bis hin zum Han­del mit Waf­fen, Dro­gen und Falsch­geld im Dark­net. Zudem ist die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern für her­aus­ge­ho­be­ne Fäl­le der Wirt­schafts­cy­ber­kri­mi­na­li­tät zuständig.

Seit dem 1. Okto­ber 2020 besteht bei der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern zudem das Zen­trum zur Bekämp­fung von Kin­der­por­no­gra­fie und sexu­el­lem Miss­brauch im Inter­net. Die­se Spe­zi­al­ein­heit kon­zen­triert sich ins­be­son­de­re auf Betrei­ber und Nut­zer von Dark­net-Foren, die kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al her­stel­len, posten oder damit handeln.

Der­zeit sind 18 Staats­an­wäl­tin­nen und Staats­an­wäl­te und vier IT-Foren­si­ke­rin­nen und IT-Foren­si­ker bei der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern tätig.