3G-Rege­lung für Besu­cher des Land­rats­am­tes Forchheim

Ab Mon­tag, 22.11.2021, gilt für Besu­cher des Land­rats­am­tes Forch­heim die 3G – Regel

Besu­cher benö­ti­gen künf­tig einen Nach­weis, dass sie geimpft, gene­sen oder gete­stet sind, wenn sie die Dienst­stel­len betre­ten. Wer kei­nen Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis vor­legt, benö­tigt einen nega­ti­ven Anti­gen-Schnell­test einer offi­zi­el­len Teststelle.

Zudem ist wei­ter­hin eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung erforderlich.

Anti­gen-Schnell­tests sind nun auch wie­der kosten­frei an den Schnell­test­zen­tren des Land­krei­ses in Forch­heim und Eber­mann­stadt, im Test­zen­trum der Mal­te­ser in Herolds­bach sowie bei Ärz­ten und Apo­the­ken möglich.