Land­rats­amt Bam­berg infor­miert: Was tun bei Kon­takt zu einem COVID-19 Infizierten?

Symbolbild Corona Mundschutz

Sie haben Krank­heits­zei­chen, die auf eine Erkran­kung mit dem Coro­na-Virus hin­deu­ten? Sie hat­ten Kon­takt zu einer mit COVID-19 infi­zier­ten Per­son? Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier in der Zusammenfassung.

Wann besteht für mich eine Ansteckungs­ge­fahr mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2?

Ansteckungs­fahr besteht, wenn Sie engen Kon­takt zu einer infi­zier­ten Per­son hat­ten bereits inner­halb von 2 Tagen vor dem Sym­ptom­be­ginn der infi­zier­ten Per­son, wäh­rend der gesam­ten Zeit, in der die infi­zier­te Per­son Krank­heits­zei­chen zeigt, und auch inner­halb von 2 Tagen vor Abnah­me des posi­ti­ven Tests bei der infi­zier­ten Per­son, falls die­se kei­ne Krank­heits­zei­chen zeigt.

Ein „enger Kon­takt“ ist zum Bei­spiel, wenn der Abstand unter­ein­an­der über mehr als 10 Minu­ten weni­ger als 1,5 Meter betrug und weder die infi­zier­te Per­son noch ihre Kon­takt­per­so­nen durch­ge­hend und kor­rekt eine medi­zi­ni­sche Gesichts­mas­ke oder eine FFP2-Mas­ke getra­gen haben. Ein Gespräch zwi­schen infi­zier­ter Per­son und Kon­takt­per­son gilt zudem immer als „enger Kon­takt“, unab­hän­gig davon, wie lang es dau­ert, wenn nicht bei­de eine Mas­ke ent­spre­chend getra­gen haben.

Die Ansteckungs­ge­fahr besteht so lan­ge, bis die infi­zier­te Per­son aus der Iso­la­ti­on ent­las­sen ist. Ein enger Kon­takt außer­halb die­ser Zeit ist in der Regel unkritisch.

Wer­de ich vom Gesund­heits­amt kontaktiert?

In der jet­zi­gen Pha­se der Pan­de­mie geht es vor allem dar­um, Per­so­nen mit einem hohen Risi­ko für einen schwe­ren Krank­heits­ver­lauf zu schüt­zen und zu ver­hin­dern, dass vie­le Men­schen eine Behand­lung im Kran­ken­haus benö­ti­gen. Daher kon­zen­trie­ren sich akti­ve Ermitt­lun­gen des Gesund­heits­amts bei Kon­takt­per­so­nen infi­zier­ter Men­schen der­zeit auf Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge, also Part­ne­rin oder Part­ner, Kin­der und wei­te­re Per­so­nen, die mit in der Woh­nung leben. Sie haben ein beson­ders hohes Ansteckungsrisiko.

Per­so­nen mit Kon­takt zu gefähr­de­ten Men­schen. Sie könn­ten eine Infek­ti­on in Risi­ko­grup­pen wei­ter­tra­gen oder eine Viel­zahl von Men­schen anstecken. Dies betrifft Per­so­nen in Pfle­ge- oder Alten­hei­men, in Obdach­lo­sen­un­ter­künf­ten, Asyl­un­ter­künf­ten, Justiz­voll­zugs­an­stal­ten und ambu­lan­ten Pfle­ge­dien­sten, sowohl die­je­ni­gen, die dort arbei­ten, als auch die­je­ni­gen, die dort leben oder betreut wer­den. Für Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen gibt es eige­ne Regelungen.

Per­so­nen, die nicht die­sen Grup­pen ange­hö­ren, wer­den nicht mehr vom Gesund­heits­amt kon­tak­tiert. Statt­des­sen kön­nen sie durch die infi­zier­ten Per­so­nen selbst infor­miert werden.

Wer auf die­se Wei­se erfährt, dass er Kon­takt zu einer infi­zier­ten Per­son hat­te, soll­te sei­ne eige­nen Kon­tak­te redu­zie­ren, die all­ge­mei­nen Hygie­ne­re­geln genau befol­gen, sich mit einem Schnell­test selbst testen und auf mög­li­che Krank­heits­zei­chen von COVID-19 achten.

Wich­tig zu wis­sen: Solan­ge kei­ne Krank­heits­zei­chen auf­tre­ten und die ggf. durch­ge­führ­ten Coro­na-Tests nega­tiv sind, muss kein Kon­takt zum Gesund­heits­amt auf­ge­nom­men wer­den und es besteht kei­ne Quarantänepflicht.

Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen (für letz­te­re gilt: PCR-bestä­tig­te SARS-CoV-2-Infek­ti­on nicht älter als 6 Mona­te) sind in der Regel, auch bei einem engen Kon­takt, von der Qua­ran­tä­ne­pflicht ausgenommen.

Was soll ich tun, wenn ich Kon­takt zu einem Infi­zier­ten hatte?

Eigen­ver­ant­wort­lich han­deln – Emp­feh­lun­gen zum Verhalten:

  • Wer Kon­takt mit einer infi­zier­ten Per­son in einem Zeit­raum hat­te, in dem eine Ansteckungs­ge­fahr bestand, soll­te Fol­gen­des beachten:
  • Kon­takt zu ande­ren Per­so­nen ein­schrän­ken, vor allem zu Risi­ko­per­so­nen, die gefähr­det sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
  • AHA+L‑Formel beach­ten: Abstand wah­ren, Hygie­ne­re­geln berück­sich­ti­gen, im All­tag Mas­ke tra­gen (höch­ste Sicher­heit bie­tet eine FFP2-Mas­ke!) und lüften.
  • Regel­mä­ßig testen: Selbst­test mit eigen­stän­dig beschaff­ten Tests oder im Rah­men von Test­mög­lich­kei­ten in Betrie­ben. Wer eine War­nung der Coro­na Warn­App erhält, kann mit die­ser auch eine kosten­lo­se PCR-Testung in Anspruch neh­men. Die War­nung auf dem Han­dy muss bei der Testung vor­ge­zeigt werden.
  • Selbst­be­ob­ach­tung für 14 Tage: Ins­ge­samt zwei Wochen nach dem letz­ten Kon­takt zur infi­zier­ten Per­son auf Coro­na-spe­zi­fi­sche Sym­pto­me achten.
  • Falls Krank­heits­zei­chen auf­tre­ten: Unver­züg­lich Selbst­iso­la­ti­on, ärzt­li­che Abklä­rung und Mit­tei­lung an das zustän­di­ge Gesundheitsamt.

Mehr Sicher­heit für Geimpfte

Die­se Ver­hal­tens­re­geln soll­ten auch geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen berück­sich­ti­gen. Sie haben im Ver­gleich zu Unge­impf­ten zwar ein viel gerin­ge­res Risi­ko, sich mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 anzu­stecken. Aller­dings ist der Schutz nicht hun­dert­pro­zen­tig, so dass Vor­sichts­maß­nah­men zum Schutz der Men­schen in der Umge­bung den­noch sinn­voll sind. Soll­te es bei Geimpf­ten zu einer Infek­ti­on kom­men, so ver­läuft die­se in der Regel mild; das Risi­ko von Kom­pli­ka­tio­nen ist deut­lich gerin­ger als bei nicht geimpf­ten Menschen.

Es gibt kei­ne wirk­sa­me­re Prä­ven­ti­on als eine Imp­fung – Nut­zen Sie die Chance!

Die Sicher­heit der COVID-19-Impf­stof­fe wur­de umfas­send geprüft. Imp­fen ist die beste Mög­lich­keit, um sich vor einer Coro­na-Erkran­kung und auch deren mög­li­chen Lang­zeit­fol­gen („Long COVID“) zu schüt­zen. Damit hel­fen Sie sich, Ihren Ange­hö­ri­gen und den Men­schen in Ihrer Umge­bung. Je mehr Per­so­nen geimpft sind, desto weni­ger erkran­ken schwer oder ster­ben am Coro­na­vi­rus. Und wer geimpft ist, muss auch als enge Kon­takt­per­son in der Regel kei­ne Qua­ran­tä­ne ein­hal­ten. Nut­zen Sie die­se Chan­ce – Imp­fen ist ein zen­tra­ler Bau­stein hin zu mehr Normalität.