Land­rats­amt Kro­nach infor­miert zur Ein­hal­tung der Corona-Regeln

Symbolbild Corona Mundschutz

Auf Wei­sung der baye­ri­schen Staats­re­gie­rung muss die Ein­hal­tung der Coro­na-Regeln (zum Bei­spiel 2G/3G-Plus) stär­ker kon­trol­liert wer­den. Aus die­sem Grund weist das Land­rats­amt dar­auf hin, dass ver­stärkt ab der kom­men­den Woche in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei stich­punkt­ar­ti­ge Kon­trol­len statt­fin­den. Die Betrei­ber diver­ser Ein­rich­tun­gen wie bei­spiels­wei­se Gast­stät­ten, Fit­ness­stu­di­os, Spie­lo­the­ken oder auch Dis­ko­the­ken wer­den auf­ge­for­dert, die erfor­der­li­chen Maß­nah­men ein­zu­hal­ten und gege­be­nen­falls nach­zu­steu­ern. Bei Nicht­ein­hal­tung dro­hen emp­find­li­che Bußgelder.