Coro­na-Regeln für den Bay­reu­ther Christkindlesmarkt

Am Mon­tag, 15. Novem­ber, öff­net der dies­jäh­ri­ge Bay­reu­ther Christ­kind­les­markt sei­ne Pfor­ten. Die Stadt­ver­wal­tung weist daher auf die für Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Mark­tes gel­ten­den Coro­na-Regeln hin und appel­liert ange­sichts des erhöh­ten Infek­ti­ons­ge­sche­hens ein­dring­lich, die­se unbe­dingt zu beach­ten. An den Ver­kaufs­stän­den des Christ­kind­les­mark­tes muss eine FFP2-Mas­ke getra­gen wer­den. Dies gilt auch dann, wenn sich Kun­den in einer War­te­schlan­ge vor einem Ver­kaufs­stand befin­den. Im Innen­be­reich der Markt­bu­den gilt die bay­ern­wei­te 2G-Regel, das heißt, Besu­cher müs­sen beim Betre­ten des Markt­stan­des ent­we­der geimpft oder gene­sen sein. Der ent­spre­chen­de Nach­weis wird ins­be­son­de­re von Stand­be­trei­bern mit Innen­ga­stro­no­mie in jedem Ein­zel­fall über­prüft. Die 2G-Regel gilt im Übri­gen selbst­ver­ständ­lich auch für das Winterdorf.