Mini­ster­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder ord­net bay­ern­wei­ten Kata­stro­phen­fall an

Symbolbild Corona Mundschutz

Mini­ster­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder hat heu­te auf­grund der aktu­el­len besorg­nis­er­re­gen­den Situa­ti­on in der Coro­na-Pan­de­mie die Fest­stel­lung des Kata­stro­phen­falls ab dem 11. Novem­ber 2021 ange­ord­net. Das Baye­ri­sche Innen­mi­ni­ste­ri­um wird zeit­nah eine ent­spre­chen­de Bekannt­ma­chung erlassen.

Das Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hen ent­wickelt sich in Bay­ern der­zeit sehr dyna­misch. Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz erreicht täg­lich neue Höchst­stän­de. Gleich­zei­tig steigt auch die Bele­gung von Kran­ken­haus­bet­ten, ins­be­son­de­re von Inten­siv­bet­ten, mit COVID-19-Pati­en­ten wei­ter an. In vie­len Kran­ken­häu­sern sind bereits jetzt kei­ne oder nur noch sehr weni­ge Kapa­zi­tä­ten ver­füg­bar. Dies erhöht den Koor­di­nie­rungs­be­darf bei der Bele­gung der Inten­siv­bet­ten und der Ver­le­gung von Pati­en­ten aus über­la­ste­ten Kli­ni­ken. Die Coro­na-Pan­de­mie gefähr­det Leben und Gesund­heit einer Viel­zahl von Men­schen im gesam­ten Staats­ge­biet Bayerns.

Die Fest­stel­lung des Kata­stro­phen­falls ermög­licht eine koor­di­nier­te und struk­tu­rier­te Vor­ge­hens­wei­se aller im Kata­stro­phen­schutz mit­wir­ken­den Behör­den, Dienst­stel­len und Orga­ni­sa­tio­nen. Der Kata­stro­phen­fall hat sich in der Coro­na-Pan­de­mie als wirk­sa­mes Mit­tel bewährt.