Mann in Erlan­gen beim Ver­kauf eines gefälsch­ten Impf­aus­wei­ses festgenommen

symbolfoto polizei

Erlan­gen (ots) – Bereits am 02.11.2021 (Diens­tag) nah­men Zivil­kräf­te einen 22-jäh­ri­gen Mann beim Ver­kauf eines gefälsch­ten Impf­aus­wei­ses in der Erlan­ger Innen­stadt fest. Die Ver­kaufs­ge­sprä­che hat­ten zuvor über einen Mes­sa­ging-Dienst stattgefunden.

Ende Okto­ber 2021 teil­te ein Zeu­ge der Poli­zei mit, dass auf einem frei zugäng­li­chen Kanal eines Mes­sa­ging-Dien­stes gefälsch­te Impf­päs­se zum Kauf ange­bo­ten werden.

Der Ver­käu­fer for­der­te zum Erhalt eines sol­chen Impf­aus­wei­ses zum einen Bar­zah­lung, zum ande­ren ein per­sön­li­ches Treffen.

Nach­dem ein Kon­takt zum Ver­käu­fer her­ge­stellt wor­den war, wur­de – in Zusam­men­ar­beit mit der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – ein Tref­fen für den 02.11.2021 am Erlan­ger Haut­bahn­hof vereinbart.

Zu dem Tref­fen zwi­schen Zivil­be­am­ten und dem Ver­käu­fer brach­te die­ser einen Blan­ko-Impf­aus­weis mit, in den er vor Ort zwei fin­gier­te Imp­fun­gen ein­trug. Zudem kleb­te der Tat­ver­däch­ti­ge gefälsch­te Eti­ket­ten ein und stem­pel­te den Ein­trag zu guter Letzt mit­tels eines eben­falls gefälsch­ten Stem­pels eines Impf­zen­trums ab.

Nach­dem der 22-Jäh­ri­ge sein Werk noch unle­ser­lich als „Arzt“ unter­schrie­ben hat­te, klick­ten die Hand­schel­len. Der Mann wur­de vor Ort fest­ge­nom­men und zur Poli­zei­dienst­stel­le gebracht.

Im Anschluss fan­den Beam­te bei einer mit rich­ter­li­chem Beschluss durch­ge­führ­ten Woh­nungs­durch­su­chung im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt den per­sön­li­chen Impf­aus­weis des Tat­ver­däch­ti­gen. Auch die­ser ent­hielt gefälsch­te Ein­tra­gun­gen, mit­tels derer sich der 22-Jäh­ri­ge bereits ein elek­tro­ni­sches Impf­zer­ti­fi­kat erschli­chen hatte.

Zudem stell­ten die Beam­ten der Kri­po Erlan­gen wei­te­re ech­te Impf­päs­se ande­rer Per­so­nen in der Woh­nung fest. Die­se waren bereits zur Ein­tra­gung gefälsch­ter Daten vor­be­rei­tet worden.

Der 22-Jäh­ri­ge selbst äußer­te sich bis­lang nicht zur Sache.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei in Erlan­gen lei­te­te in Abspra­che mit der Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth ein Ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fäl­schung ein und ermit­telt hin­sicht­lich wei­te­rer Verkäufe.

Auch die Käu­fer eines sol­chen gefälsch­ten Impf­aus­wei­ses machen sich straf­bar, wenn sie die­sen zu einem spä­te­ren Zeit­punkt vor­le­gen bzw. ver­su­chen, sich hier­mit ein digi­ta­les Impf­zer­ti­fi­kat aus­stel­len zu las­sen. In die­sen Fäl­len wird durch die Beam­ten eben­falls ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fäl­schung ein­ge­lei­tet und der Staats­an­walt­schaft zur Prü­fung vorgelegt.