Im Land­kreis Bay­reuth star­ten die Schuleingangsuntersuchungen

Anmel­den beim Schul­ärzt­li­chen Dienst im Landratsamt

Kaum hat das neue Schul­jahr begon­nen und Fahrt auf­ge­nom­men, stel­len Grund­schu­len sich bereits auf die Ein­schu­lung des neu­en Jahr­gangs im Schul­jahr 2022/23 ein. Bereits in den Herbst­fe­ri­en began­nen die Schul­ein­gangs­un­ter­su­chun­gen im Land­rats­amt Bay­reuth. Die Eltern der künf­ti­gen Erst­kläss­ler wur­den bereits nach den Som­mer­fe­ri­en durch die Kin­der­gär­ten und son­sti­gen Tages­stät­ten infor­miert. Damit kein Kind ver­ges­sen wird, lädt der Schul­ärzt­li­che Dienst des Land­rats­am­tes nun auch auf dem Weg über die Medi­en zur Anmel­dung ein, denn nicht alle betrof­fe­nen Kin­der besu­chen einen Kin­der­gar­ten im Land­kreis oder in der Stadt Bay­reuth. Man­che sind erst vor kur­zem hier­her gezo­gen, man­che besu­chen viel­leicht Ein­rich­tun­gen in den Nach­bar­land­krei­sen. Daher bit­tet das Land­rats­amt Bay­reuth nun alle Eltern, die dies noch nicht getan haben, über fol­gen­den Link einen für sie pas­sen­den Ter­min für die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chung zu buchen:
https://​www​.land​kreis​-bay​reuth​.de/​s​c​h​u​l​u​n​t​e​r​s​u​c​h​u​ng/

Zur Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung müs­sen alle Kin­der ange­mel­det wer­den, die bis zum 30.09.2022 das sech­ste Lebens­jahr voll­enden und im Land­kreis oder in der Stadt Bay­reuth woh­nen. Es kön­nen auch alle Kin­der unter­sucht wer­den, die im letz­ten Jahr zurück­ge­stellt wur­den oder den Ein­schu­lungs­kor­ri­dor genutzt haben. Für die­je­ni­gen von ihnen, deren Eltern im letz­ten Jahr noch kei­ner­lei Kon­takt mit dem Schul­ärzt­li­chen Dienst hat­ten, ist die Unter­su­chung in die­sem Jahr ver­pflich­tend. Eine schul­ärzt­li­che Unter­su­chung ist nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen nötig; die­se wer­den mit den Eltern bei der all­ge­mei­nen Schul­ein­gangs­un­ter­su­chung geklärt.