Erlan­gen: Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen und Kon­takt­per­so­nen­ma­nage­ment angepasst

Das Staat­li­che Gesund­heits­amt weist auf die lan­des­weit gel­ten­den neu­en Rege­lun­gen zu Qua­ran­tä­ne und Kon­takt­per­so­nen-Nach­ver­fol­gung hin. Ange­kün­digt ist eine zeit­na­he erneu­te Modi­fi­ka­ti­on. Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge (StMGP) sieht einen Stra­te­gie­wech­sel des Kon­takt­per­so­nen­ma­nage­ments vor. Die bis­he­ri­ge auf­wän­di­ge voll­stän­di­ge Ermitt­lung und Nach­ver­fol­gung von Kon­takt­per­so­nen (KP) durch die Staat­li­chen Gesund­heits­äm­ter soll nicht mehr erfol­gen. Hin­ter­grund sind die stei­gen­den Coro­na-Fall­zah­len und die durch­ge­führ­ten Imp­fun­gen, da gene­se­ne und geimpf­te Per­so­nen von der Qua­ran­tä­ne­pflicht aus­ge­nom­men wer­den. Mit der Neu­aus­rich­tung des Con­tain­ments sol­len nun vor­ran­gig die Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen und vul­nerable Per­so­nen geschützt werden.

Qua­ran­tä­ne für enge Kontaktpersonen

Die Ermitt­lung der engen Kon­takt­per­so­nen beschränkt sich auf zwei Per­so­nen­grup­pen: Erstens auf Haus­halts­an­ge­hö­ri­ge, die ein erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko auf­grund des engen Kon­takts haben. Zwei­tens auf die gemäß Infek­ti­ons­schutz­ge­setz auf­ge­li­ste­ten Ein­rich­tun­gen mit vul­ner­ablen Per­so­nen: Voll- oder teil­sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen zur Betreu­ung und Unter­brin­gung älte­rer, behin­der­ter oder pfle­ge­be­dürf­ti­ger Men­schen, Obdach­lo­sen­un­ter­künf­te, Asyl­un­ter­künf­te, Justiz­voll­zugs­an­stal­ten und ambu­lan­te Pfle­ge­dien­ste. Alle ande­ren engen KPs kön­nen eigen­stän­dig durch die jewei­li­ge Index­per­son infor­miert werden.

Qua­ran­tä­ne und Iso­la­ti­on verschärft

Die Dau­er der Qua­ran­tä­ne beträgt der­zeit zehn Tage nach dem letz­ten Kon­takt zur infi­zier­ten Per­son. Die Qua­ran­tä­ne kann nach Ablauf von frü­he­stens sie­ben Tagen been­det wer­den, wenn wäh­rend­des­sen kei­ne für COVID-19 typi­schen Krank­heits­zei­chen auf­ge­tre­ten sind und ein frü­he­stens sie­ben Tage nach dem letz­ten engen Kon­takt durch­ge­führ­ter PCR- oder Anti­gen­test ein nega­ti­ves Ergeb­nis zeigt. Der Test muss durch eine zuge­las­se­ne Test­stel­le durch­ge­führt wer­den. Hier ist bereits sei­tens der Bay­ri­schen Staats­re­gie­rung eine erneu­te Ände­rung ange­kün­digt. Die Mög­lich­keit der Ver­kür­zung wird ver­mut­lich nicht mehr gege­ben sein.

Erreich­bar­keit des Gesundheitsamtes

Auf­grund der Neu­aus­rich­tung des Con­tain­ments und der damit ver­bun­de­nen erneut erheb­li­chen Anfor­de­run­gen an das Gesund­heits­amt, sind indi­vi­du­el­le Anfra­gen zu Coro­na zur­zeit lei­der tele­fo­nisch nur ein­ge­schränkt mög­lich. Auf­grund des hohen Auf­kom­mens und um die Anlie­gen von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern gut koor­di­nie­ren und doku­men­tie­ren zu kön­nen, wird daher um Kon­takt­auf­nah­me per E‑Mail an gesundheitsamt@​erlangen-​hoechstadt.​de gebeten.