REGIO­MED Kli­ni­kum Coburg und in der REGIO­MED Kli­nik Neu­stadt schrän­ken Besuchs­ak­ti­vi­tä­ten ein

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Die Ver­ant­wort­li­chen des Kli­ni­kums Coburg und der Kli­nik Neu­stadt rich­ten die dring­li­che Bit­te an die Bevöl­ke­rung auf Besu­che von Ange­hö­ri­gen mög­lichst zu ver­zich­ten. Trotz anstei­gen­der Zah­len sol­len die Besuchs­mög­lich­kei­ten soweit es ver­ant­wort­bar ist auf­recht­erhal­ten wer­den, gera­de auch in beson­ders sen­si­blen Berei­chen. Daher sind Besu­che nur noch nach einer aus­drück­li­chen Erlaub­nis möglich.

Ab 06.11.2021 soll auf­grund des zuneh­men­den Aus­bruchs­ge­sche­hens im Land­kreis und der Stadt Coburg eine stark ein­ge­schränk­te Besuchs­mög­lich­keit für das REGIO­MED Kli­ni­kum Coburg und die REGIO­MED Kli­nik Neu­stadt gel­ten. Besu­che wer­den nur dann noch mög­lich sein, wenn eine Auto­ri­sie­rung des Besu­chen­den (nur eine Per­son pro Patient/​in) über den jeweils behan­deln­den Stationsarzt/​Stationsärztin erfolgt ist. Somit kön­nen Besu­che gera­de für trau­ma­ti­sier­te und schwerst­kran­ke Pati­en­ten sowie in hoch­sen­si­blen Berei­chen wei­ter­hin ermög­licht wer­den und gleich­zei­tig kann wei­ter­hin eine größt­mög­li­che Sicher­heit für alle Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten gewähr­lei­stet bleiben.

Für die Besu­che gilt FFP2-Mas­ken­pflicht und je nach Kran­ken­hau­sam­pel-Stand min­de­stens die 3G-Rege­lung. Bit­te beach­ten Sie wei­ter­hin, dass die Kli­ni­ken aus­schließ­lich über den jewei­li­gen Haupt­ein­gang und damit über die Pfor­te zu errei­chen sind.

Das tag­täg­lich Infek­ti­ons­ge­sche­hen wird von den Ver­ant­wort­li­chen des Kli­ni­kums regel­mä­ßig beob­ach­te­tet und eine Öff­nung der Besuchs­mög­lich­keit täg­lich neu bewer­tet. Allen Ange­hö­ri­gen und poten­ti­el­len Besu­chern der REGIO­MED Kli­ni­ken wird emp­foh­len, sich vor­ab tele­fo­nisch über die tages­ak­tu­el­len Rege­lun­gen zu informieren.

Aus­ge­nom­men von der Beschrän­kung sind ausdrücklich:

Besu­che ster­ben­der oder ver­stor­be­ner Pati­en­ten sind selbst­ver­ständ­lich mög­lich. Wer­den­de Väter dür­fen mit einer ent­spre­chen­den Schutz­aus­rü­stung und einem aktu­ell nega­ti­ven Test mit in den Kreiß­saal. Eltern, die als Begleit­per­son in der Kin­der­kli­nik mit auf­ge­nom­men wer­den fal­len eben­falls nicht unter die ver­schärf­te Besuchs­re­ge­lung. Eben­so wenig sind davon die­je­ni­gen betrof­fen, die zu Visi­ten oder medi­zi­ni­schen Bespre­chun­gen für zu betreu­en­de Ange­hö­ri­ge (z.B. Kin­der­kli­nik, Ger­ia­trie) in die Kli­nik kom­men müs­sen. Wir bit­ten die­se Per­so­nen­grup­pen den­noch sich zur Abklä­rung der Besu­che mit der jewei­li­gen Sta­ti­on in Ver­bin­dung zu setzen.