Hal­lo­ween-Par­ty in Bad Rodach eska­liert – 16-Jäh­ri­ger in Untersuchungshaft

symbolfoto polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

BAD RODACH, LKR. COBURG. Völ­lig aus dem Ruder lief in der Nacht von Sonn­tag auf Mon­tag eine Hal­lo­ween-Par­ty im Bad Rodach­er Orts­teil Elsa. Nach­dem es weit nach Mit­ter­nacht zu einem sexu­el­len Über­griff gekom­men war, ent­wickel­te sich eine hand­fe­ste Aus­ein­an­der­set­zung, wel­che meh­re­re Ver­letz­te zur Fol­ge hat­te. Ein Tat­ver­däch­ti­ger sitzt auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Coburg in Untersuchungshaft.

Die Par­ty mit rund 65 gela­de­nen Gästen, alle­samt jun­ge Leu­te aus dem Umkreis, ver­lief zunächst fried­lich und ohne beson­de­re Zwi­schen­fäl­le. Ein Par­ty­gast sah sich jedoch auf­grund der guten Stim­mung ver­an­lasst, eigen­mäch­tig wei­te­re Freun­de ein­zu­la­den, die auf der Gäste­li­ste nicht vor­ge­se­hen waren. Zwei jun­ge Syrer aus Son­ne­berg, die auf die­sem Weg zur Par­ty fan­den, such­ten dar­auf­hin die kör­per­li­che Nähe der weib­li­chen Fei­ern­den. Hier­bei berühr­te zunächst ein 17-Jäh­ri­ger eine 14-Jäh­ri­ge unsitt­lich und belei­di­gend. Ein 16-Jäh­ri­ger tat dies eben­falls zum Nach­teil einer 13-Jäh­ri­gen. Er griff ihr in den Intim­be­reich, womit er die Schwel­le zur Straf­tat des sexu­el­len Miss­brauchs überschritt.

Letzt­lich führ­ten die vor­an­ge­gan­ge­nen Ereig­nis­se zu einer hand­fe­sten kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung, bei wel­cher auch ein Base­ball­schlä­ger zum Ein­satz kam. Die Fol­ge der Tät­lich­kei­ten sind nach bis­he­ri­gem Stand der Ermitt­lun­gen ins­ge­samt acht ver­letz­te Per­so­nen, die sich nach Erst­ver­sor­gung durch zahl­rei­che Ret­tungs­kräf­te mit leich­te­ren Ver­let­zun­gen in ambu­lan­te Behand­lung in umlie­gen­de Kran­ken­häu­ser bege­ben mussten.

Die genau­en Tat­be­tei­li­gun­gen, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit den im Raum ste­hen­den Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­ten, waren trotz des Ein­sat­zes meh­re­rer Strei­fen­be­sat­zun­gen in der Tat­nacht noch nicht zu klä­ren und sind der­zeit Gegen­stand der Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg, die noch in der Tat­nacht die Arbeit auf­nahm. Nach­dem zunächst die gesam­te Grup­pie­rung um die bei­den Haupt­ver­däch­ti­gen zur Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg gebracht wur­de, erfolg­te in enger Abstim­mung mit der Staats­an­walt­schaft Coburg die Fest­nah­me des 16-Jäh­ri­gen wegen des Vor­wurfs des sexu­el­len Miss­brauchs der 13-Jäh­ri­gen. Er wur­de am Diens­tag dem Haft­rich­ter vor­ge­führt, wel­cher auf Antrag der Staats­an­walt­schaft einen Unter­su­chungs­haft­be­fehl erließ. Wäh­rend die umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen der Cobur­ger Kri­po der­zeit noch andau­ern, befin­det sich der Jugend­li­che in einer Justizvollzugsanstalt.