Stadt Bay­reuth gibt Tipps zur Bekämp­fung von Ratten

Zur Infor­ma­ti­on der Bay­reu­ther Bür­ge­rin­nen und Bür­ger hat die Stadt ein neu­es Falt­blatt mit wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zur Bekämp­fung von Rat­ten auf­ge­legt. Es steht ab sofort auf der Home­page der Stadt (www​.bay​reuth​.de) zum Down­load zur Verfügung.

Rat­ten sind Gesund­heits­schäd­lin­ge, da sie Krank­heits­er­re­ger auf den Men­schen über­tra­gen kön­nen. Wan­der­rat­ten tre­ten in der Regel dort auf, wo sie aus­rei­chend Nah­rung und Unter­schlupf fin­den. Sie sind äußerst intel­li­gent und anpas­sungs­fä­hig mit hohem Sozi­al­ver­hal­ten. Der Mensch trägt, bewusst oder unbe­wusst, mit dazu bei, für Rat­ten gute oder schlech­te Lebens­be­din­gun­gen zu schaf­fen. So gehö­ren etwa Lebens­mit­tel­ab­fäl­le nicht auf den Kom­post und orga­ni­sche Abfäl­le dür­fen nie über die Toi­let­te ent­sorgt wer­den. Gel­be Säcke soll­ten bis zur regu­lä­ren Abho­lung unzu­gäng­lich gela­gert wer­den und Abfall­be­häl­ter stets fest ver­schlos­sen blei­ben. Auch Fut­ter­quel­len für Haus­tie­re soll­ten nicht unkon­trol­liert geöff­net, Kel­ler­fen­ster geschlos­sen bleiben.

Die Stadt weist in ihrem Falt­blatt dar­auf hin, dass Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­pflich­tet sind, auf ihrem Grund eigen­ver­ant­wort­lich Maß­nah­men zur Bekämp­fung von Rat­ten ein­zu­lei­ten. Hier­zu soll­te ein pro­fes­sio­nel­ler Schäd­lings­be­kämp­fer hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Nach dem Tier­schutz­ge­setz dür­fen nur Per­so­nen eine Rat­ten­be­kämp­fung durch­füh­ren, wel­che über die dazu not­wen­di­gen Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten verfügen.

Für Rück­fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs­am­tes (Tele­fon: 0921–251384) und des Abwas­ser­be­triebs (Tele­fon: 0921–251860) zur Verfügung.