Ver­kehrs­re­ge­lun­gen rund um den Bay­reu­ther Christkindlesmarkt

Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße wird ab 8. Novem­ber für den Ver­kehr gesperrt

Von Mon­tag, 15. Novem­ber, bis Don­ners­tag, 23. Dezem­ber, fin­det auf dem Stadt­parkett der tra­di­tio­nel­le Bay­reu­ther Christ­kindlesmarkt statt. Dazu wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße bereits ab Mon­tag, 8. Novem­ber, um 10.30 Uhr, bis ein­schließ­lich 23. Dezem­ber zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Zufahrt zu den Pri­vat­stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se ist frei. Rad­fah­ren im Markt­ge­län­de ist verboten.

Im Rah­men des Sicher­heits­kon­zep­tes für den Christ­kind­les­markt ist der Lie­fer­ver­kehr wäh­rend der gesam­ten Markt­dau­er nur ein­ge­schränkt mög­lich. Die Zufahrt zur Maxi­mi­li­an­stra­ße über das Mühl­tür­lein ist vom Hohen­zol­lern­ring bezie­hungs­wei­se der Hin­den­burg­stra­ße kom­mend gesperrt und nur für Anlie­ger mit ent­spre­chen­dem Son­der­aus­weis der Stadt Bay­reuth zuge­las­sen. Anson­sten muss der Lie­fer­ver­kehr grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­nen abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 21 bis 10 Uhr über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt jedoch aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist verboten.

Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rücksicht­nahme gebe­ten, so dass Fahr­gas­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­keit nicht zuge­parkt werden.

Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt der Stadt Bay­reuth weist dar­auf hin, dass das Par­ken in Grün­flä­chen, ins­be­son­de­re ent­lang der Hin­den­burg­stra­ße, unter­sagt ist. Ver­stö­ße kön­nen mit einem Buß­geld geahn­det wer­den. Glei­ches gilt für das Befah­ren des gemein­sa­men Rad- und Fuß­wegs, durch das Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer gefähr­det werden.

Auf öffent­li­chen Park­plät­zen sowie in den Tief­garagen und Park­häu­sern ste­hen aus­rei­chend Park­plätze zur Ver­fü­gung. Soweit die zen­tral gele­ge­nen Park­plät­ze belegt sind, kön­nen Besu­cher zum Bei­spiel auf das Park­haus „Ober­fran­ken­hal­le“ an der Albrecht-Dürer-Stra­ße oder die Park­plät­ze rund um die Kraft­fahr­zeug-Zulas­sungs­stel­le in der Dr.-Franz-Straße ausweichen.