Diö­ze­san­rat Bam­berg zum Antrag der Grü­nen auf Auf­he­bung des Tanz­ver­bots an Stil­len Tagen

Der Diö­ze­san­rat Bam­berg wen­det sich ent­schie­den gegen eine Auf­he­bung des Tanz­ver­bots an Stil­len Tagen. Es geht nicht nur um die reli­giö­sen Emp­fin­dun­gen eines Groß­teils der Bür­ger. Es geht auch – wie bei der Sonn­tags­ru­he – um Tage, an denen Arbeit­neh­mer und Arbeit­neh­me­rin­nen zur Ruhe kom­men kön­nen. Wie­der sol­len Tage der Ruhe dem Kom­merz geop­fert wer­den. Denn es geht ja nicht nur um die­je­ni­gen, die ihr Ver­gnü­gen suchen, son­dern auch um die Dienst­lei­sten­den, die die­ses Ver­gnü­gen ermög­li­chen müs­sen. Begrün­det wird der Antrag der Grü­nen damit, das Tanz­ver­bot sei nicht mehr zeit­ge­mäß. Die Geschich­te zeigt, dass gera­de man­ches, was als nicht mehr zeit­ge­mäß erach­tet wur­de, sich im Nach­hin­ein als der rich­ti­ge Weg her­aus­ge­stellt hat.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Die „Stil­len Tage“ mögen reli­giö­sen Ursprungs sein. Doch ihre Bedeu­tung geht weit dar­über hin­aus. Denn unse­rer Toten zu geden­ken, ob zu Aller­see­len, am Volks­trau­er­tag oder bei ande­ren Gele­gen­hei­ten, geht alle an – und in unse­rem Kul­tur­kreis geschieht dies tra­di­tio­nell in stil­ler Form.

    Zuge­ge­ben – in ande­ren Kul­tur­krei­sen gibt es ande­re Tra­di­tio­nen, die mit­nich­ten gerin­ge­re Ach­tung und weni­ger Respekt ver­die­nen. Doch dar­um geht es hier nicht. Der Antrag auf Auf­he­bung des Tanz­ver­bots beab­sich­tigt tat­säch­lich, gezielt ursprüng­lich reli­gi­ös moti­vier­te Tra­di­ti­on aus­zu­höh­len und der Kom­mer­zia­li­sie­rung der Frei­zeit­öko­no­mie wei­te­re Wege zu öff­nen. Bei­de Moti­ve sind mehr als fragwürdig.