Tipps & Trick: Wie ent­steht ent­kof­fe­inier­ter Kaffee?

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Ent­kof­fe­inier­ter Kaf­fee darf in der EU als sol­cher bezeich­net wer­den, wenn der Anteil an Kof­fe­in weni­ger als 0,1 Pro­zent beträgt. Für sei­ne Her­stel­lung gibt es unter­schied­li­che Ver­fah­ren. Eine rela­tiv preis­wer­te Mög­lich­keit ist das Her­aus­lö­sen des Kof­fe­ins mit che­mi­schen Lösungs­mit­teln, wie Dichlor­me­than oder Ethyl­ace­tat. Als natür­li­ches Ver­fah­ren gilt die Metho­de mit Ethyl­ace­tat, denn die­ser Stoff kommt auch in ver­schie­de­nen Obst- und Gemü­se­sor­ten vor. Dichlor­me­than dage­gen steht im Ver­dacht krebs­er­re­gend zu sein. „Wie viel Lösungs­mit­tel­rück­stän­de in ent­kof­fe­inier­tem Kaf­fee ent­hal­ten sein dür­fen, legt eine EU-Richt­li­nie fest“, sagt Sabi­ne Hüls­mann, Lebens­mit­tel­ex­per­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Im Fall von Dichlor­me­than sind das maxi­mal zwei Mil­li­gramm pro Kilo­gramm gerö­ste­ter Kaffee.

Ganz ohne Lösungs­mit­tel kommt das Koh­len­stoff­di­oxid­ver­fah­ren aus. Dabei wer­den die Boh­nen unter hohem Druck mit flüs­si­gem Koh­len­stoff­di­oxid umspült. Dadurch wird das Kof­fe­in gebun­den. Die­ser Vor­gang muss mehr­mals wie­der­holt wer­den. Wel­ches Her­stel­lungs­ver­fah­ren ange­wen­det wur­de, ist für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher schwer nach­zu­voll­zie­hen. Auf den Ver­packun­gen ist die­se Infor­ma­ti­on nur sel­ten angegeben.