MdB Anet­te Kram­me zum Schwer­last­ver­kehr in Bad Berneck

MdB Anette Kramme
MdB Anette Kramme © anette-kramme.de

Nach­richt aus dem Bundesverkehrsministerium

Ver­stopf­te Stra­ßen in der Bad Ber­necker „Ober­stadt“ sind bei Stau­e­reig­nis­sen auf der A9 seit Jah­ren ein immenses Pro­blem. Die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin und SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Anet­te Kram­me (Bay­reuth) hat­te sich daher auf Bit­ten des Bad Ber­necker Bür­ger­mei­sters Jür­gen Zin­nert in Schrei­ben an das Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um sowie die Baye­ri­sche Ver­kehrs­mi­ni­ste­rin Ker­stin Schrey­er gewandt und ein Abfahrts­ver­bot bei Stau für Lkw ab 7,5 t an den Anschluss­stel­len Gefrees, Bad Berneck/​Himmelkron und Markt­sch­or­gast gefordert.

Teil­wei­se mehr­mals wöchent­lich schie­be sich eine Blech­la­wi­ne durch die Stadt, argu­men­tier­te Kram­me „Es besteht zwar seit län­ge­rem ein Durch­fahrts­ver­bot für den Schwer­last­ver­kehr. Aller­dings wird die­ses regel­mä­ßig miss­ach­tet, mit der Fol­ge, dass der Ver­kehr nahe­zu zum Erlie­gen gebracht wird und sich die Durch­fahrts­zeit für die ein­zel­nen Fahr­zeu­ge zwi­schen Hofer Stra­ße bis zur B 303 auf bis zu einer Stun­de ver­län­gert“, so die Abgeordnete.

Die Lärm- und Abgas­be­lä­sti­gun­gen sei­en nicht mehr län­ger akzep­ta­bel. Hin­zu kämen Schä­den an den unmit­tel­bar an der Durch­fahrts­stra­ße ange­sie­del­ten Häu­sern. Gra­vie­rend­stes Pro­blem sei jedoch, so Kram­me, dass Ret­tungs­fahr­zeu­ge nicht mehr durch­kä­men bzw. nur mit völ­lig inak­zep­ta­bler zeit­li­cher Verzögerung.
Zustän­dig für ver­kehrs­recht­li­che Anord­nun­gen auf Bun­des­au­to­bah­nen ist seit Anfang des Jah­res die Auto­bahn GmbH des Bun­des. Die­se sieht aller­dings – wie der Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär im Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um Stef­fen Bil­ger nun der Abge­ord­ne­ten mit­teil­te – kei­ne Mög­lich­keit, auf der Auto­bahn eine begreif­ba­re und ver­kehrs­recht­lich belast­ba­re Rege­lung ein­zu­rich­ten, die die Orts­durch­fahrt Bad Ber­neck zuver­läs­sig entlastet.

An den drei Anschluss­stel­len Gefrees, Markt­sch­or­gast und Bad Berneck/​Himmelkron führ­ten Stra­ßen­zü­ge im Basis­netz auch zu alter­na­ti­ven Zie­len, die dadurch nicht mehr erreich­bar wären. Anschluss­stel­len im Fal­le eines Stau­e­reig­nis­ses für Lkw über 7,5 t zu sper­ren sei nicht durch­setz­bar, weil damit auch der Ziel­ver­kehr auf der Auto­bahn fest­ge­hal­ten wür­de. Dar­über hin­aus wer­de den Lkw-Fah­rern die Mög­lich­keit genom­men, z.B. in Him­mel­kron den Auto­hof anzu­fah­ren, um dort eine Rast einzulegen.

Staats­se­kre­tär Bil­ger ver­weist jedoch auch dar­auf, dass im Zuge der Bau­ar­bei­ten auf der A 9 an der Anschluss­stel­le Markt­sch­or­gast für den Ver­kehr aus Rich­tung Nor­den mit Hin­weis­schil­dern auf die Sper­rung der Orts­durch­fahrt von Bad Ber­neck für Lkw über 7,5 t hin­ge­wie­sen wur­de. Die­se Hin­weis­schil­der, die auf der A 9 sowie an der Ein­mün­dung der Aus­fahrts­ram­pe in die Staats­stra­ße 2182 stan­den, kön­nen auch dau­er­haft auf­ge­stellt wer­den. „Von die­ser Mög­lich­keit soll­te die Stadt unbe­dingt Gebrauch machen“, meint auch Anet­te Kramme.

Zudem regt der Staats­se­kre­tär an, das unter­ge­ord­ne­te Stra­ßen­netz auf wei­ter­ge­hen­de ver­kehrs­recht­li­che Maß­nah­men prü­fen zu las­sen. Vor allem soll­te, so Bil­ger, geprüft wer­den, ob aus­ge­hend von der Anschluss­stel­le Markt­sch­or­gast eine hier feh­len­de Umlei­tungs­strecke aus­ge­wie­sen wer­den könne.