Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 (Video)

Der Ministerrat hat heute beschlossen, dass die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 verlängert wird. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.