Ver­län­ge­rung der 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung bis ein­schließ­lich 24. Novem­ber 2021 (Video)

Der Mini­ster­rat hat heu­te beschlos­sen, dass die 14. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung bis ein­schließ­lich 24. Novem­ber 2021 ver­län­gert wird. Das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge wird die nöti­gen Rechts­än­de­run­gen vornehmen.