Tipps & Tricks: „Inkas­so­schrei­ben – Wie ver­hält man sich richtig?“

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Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt hilf­rei­che Tipps

Post vom Inkas­so­un­ter­neh­men! Vie­le Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern reagie­ren in die­ser Situa­ti­on ner­vös und sind unsi­cher, wie sie sich ver­hal­ten sol­len: Zah­len oder den Brief bes­ser igno­rie­ren? Rechts­exper­tin Tat­ja­na Halm von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps zum rich­ti­gen Umgang mit Inkas­so­rech­nun­gen. Außer­dem ver­rät sie, wor­an man unse­riö­se Unter­neh­men erkennt.

Frau Halm, was sind Inkas­so­un­ter­neh­men eigent­lich und was machen sie genau?

Inkas­so­un­ter­neh­men trei­ben für einen Drit­ten, zum Bei­spiel für einen Online-Händ­ler, For­de­run­gen ein. Das heißt, wenn ich etwas bestel­le und das nicht bis zu einem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt bezah­le, lei­tet der Händ­ler die­sen Vor­gang an ein Inkas­so­un­ter­neh­men wei­ter. Das Inkas­so­un­ter­neh­men küm­mert sich dann dar­um, dass die Rech­nung bezahlt wird. Lei­der arbei­ten bei wei­tem nicht alle Inkas­so­dienst­lei­ster seriös.

Wie erkennt man ein unse­riö­ses Inkassounternehmen?

Grund­sätz­lich müs­sen Inkas­so­un­ter­neh­men regi­striert sein. Das kann jeder selbst im Rechts­dienst­lei­stungs­re­gi­ster unter rechts​dienst​lei​stungs​re​gi​ster​.de über­prü­fen. Ist das Unter­neh­men nicht regi­striert, ist das ein siche­res Zei­chen, dass man es mit einem unse­riö­sen Anbie­ter zu tun hat. Ist der Inkas­so­dienst­lei­ster regi­striert, bedeu­tet das aber lei­der nicht immer, dass die­ser ver­trau­ens­wür­dig ist. Seriö­se Inkas­so­un­ter­neh­men erkennt man vor allem dar­an, dass sie in ihrer Rech­nung alle Infor­ma­tio­nen zu ihrer For­de­rung klar und nach­voll­zieh­bar dar­stel­len. Hat ein Ver­brau­cher wei­te­re Fra­gen zum Vor­gang, wer­den ihm die­se beant­wor­tet. Auch auf Ein­wän­de gehen seriö­se Dienst­lei­ster ein.

Wie ver­hält man sich am besten, wenn ein Inkas­so­schrei­ben kommt?

Als Erstes soll­te man prü­fen, ob die eigent­li­che For­de­rung über­haupt berech­tigt ist. Ist das nicht der Fall, soll­te auf kei­nen Fall gezahlt wer­den. Statt­des­sen emp­fiehlt es sich gegen­über dem Gläu­bi­ger und dem Inkas­so­bü­ro sofort zu wider­spre­chen. Hat man eine Rech­nung tat­säch­lich über­se­hen, ist es rat­sam zügig zu zah­len. Dadurch kön­nen sich die Inkas­so­ko­sten ver­rin­gern. Wer sich unsi­cher ist, ob die For­de­rung sei­ne Rich­tig­keit hat, kann das auch ganz unkom­pli­ziert über den Inkas­so-Check der Ver­brau­cher­zen­tra­len prü­fen. Das Online-Tool ist kosten­los und man fin­det es auf www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​i​n​k​a​s​s​o​-​c​h​e​c​k​-​s​t​art.

Nach unse­ren Erfah­run­gen pas­siert es lei­der immer wie­der, dass unse­riö­se Inkas­so­un­ter­neh­men Ver­brau­cher bedro­hen und unter Druck set­zen. Hier kann ich nur raten, die Ruhe zu bewah­ren! Inkas­so­mit­ar­bei­ter muss man nicht in die Woh­nung las­sen und auch der Gerichts­voll­zie­her steht nicht sofort vor der Tür.

Am 1. Okto­ber ist die neue Inkas­so-Reform in Kraft getre­ten. Hat sich dadurch für Ver­brau­cher etwas verbessert?

Die Inkas­so-Reform hält lei­der nicht was sie ver­spricht. Zwar wer­den an eini­gen Stel­len die Inkas­so­ko­sten gesenkt, aber das Grund­pro­blem löst die Reform nicht. Inkas­so­dienst­lei­ster kön­nen immer noch zu hohe Gebüh­ren für ihre Tätig­keit ver­lan­gen. Die Kosten sind für Betrof­fe­ne zudem kaum nach­voll­zieh­bar. Lei­der wird die­se Reform nicht ver­hin­dern, dass unse­riö­se Inkas­so­dienst­lei­ster wei­ter­hin Kas­se auf Kosten von Ver­brau­chern machen können.