Bay­reu­ther Mar­ti­ni­markt vom 4. bis 7. November

Von Don­ners­tag, 4. Novem­ber, bis Sonn­tag, 7. Novem­ber, fin­det auf dem Stadt­parkett in der Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße der Mar­ti­ni­markt statt. Die Markt­stän­de sind zu fol­gen­den Zei­ten geöff­net: Donnerstag/​Freitag von 10 bis 19 Uhr, Sams­tag von 10 bis 18 Uhr und Sonn­tag von 11 bis 18 Uhr.

Ver­kehrs­re­ge­lun­gen

Der Auf­bau der Ver­kaufs­stän­de beginnt bereits am Mitt­woch, 3. Novem­ber. Daher wird die Fuß­gän­ger­zo­ne ab Mitt­woch, 3. Novem­ber, 10.30 Uhr, zwi­schen dem Hohen­zol­lern­ring und der Kirch­gas­se für jeg­li­chen Ver­kehr gesperrt, die Zufahrt zur Frau­en­gas­se ist frei. Im Zeit­raum der Sper­re ist Lie­fer­ver­kehr nur ein­ge­schränkt mög­lich. Die­ser muss grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­nen abge­wickelt wer­den. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit, werk­tags von 19 bis 10 Uhr über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren, die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße. Eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Alle Lie­fe­ran­ten wer­den um gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me gebe­ten, so dass Fahr­gas­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten nicht zuge­parkt wer­den. Der Rad­ver­kehr im abge­sperr­ten Bereich ist untersagt.

Par­ken am ver­kaufs­of­fe­nen Sonntag

Mit Blick auf den ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tag am 7. Novem­ber weist das Stra­ßen­ver­kehrs­amt dar­auf hin, dass auf öffent­li­chen Park­plät­zen sowie in den Tief­ga­ra­gen und Park­häu­sern aus­rei­chend Park­plät­ze zur Ver­fü­gung ste­hen. Soweit die zen­tral gele­ge­nen Park­plät­ze belegt sind, kön­nen Besucher/​innen zum Bei­spiel das Park­haus an der Albrecht-Dürer-Stra­ße oder die Park­plät­ze rund um die Kraft­fahr­zeug-Zulas­sungs­stel­le in der Dr.-Franz-Straße anfah­ren. Das Par­ken in Grün­flä­chen (ins­be­son­de­re ent­lang der Hin­den­burg­stra­ße) ist ver­bo­ten. Ver­stö­ße kön­nen mit einem Buß­geld geahn­det werden.