Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in Hof geht in Betrieb – 150 neue Haftplätze

Symbolbild Justiz

Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Das Aus­län­der- und Asyl­recht wird in Bay­ern kon­se­quent durch­ge­setzt. Die Justiz lei­stet in Hof einen wich­ti­gen Beitrag“

Die Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in Hof ist fer­tig­ge­stellt und geht in Betrieb. In der kom­men­den Woche soll die Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung belegt wer­den. Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Künf­tig ver­fügt der Frei­staat in Hof über 150 neue Haft­plät­ze und stellt mit ins­ge­samt knapp 300 Plät­zen mehr als ein Drit­tel aller Abschie­bungs-Haft­plät­ze bundesweit.“

57 Pro­zent der aus Bay­ern im ver­gan­ge­nen Jahr abge­scho­be­nen Men­schen waren zuvor poli­zei­lich in Erschei­nung getre­ten. Ins­ge­samt gab es 1.558 Abschie­bun­gen, durch die pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen deut­lich weni­ger als im Vor­jahr (im Jahr 2019 waren es 3.545). Mit der Unter­brin­gung in einer Haft­an­stalt soll sicher­ge­stellt wer­den, dass sich voll­zieh­bar Aus­rei­se­pflich­ti­ge nicht ihrer Abschie­bung ent­zie­hen. Innen­staats­se­kre­tär Ger­hard Eck: „Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ver­trau­en dar­auf, dass gel­ten­des Recht umge­setzt wird. Wer nicht frei­wil­lig aus­reist, muss daher in letz­ter Kon­se­quenz abge­scho­ben wer­den. Dafür schafft Bay­ern mit den bestehen­den und geplan­ten Abschie­bungs­haft­ein­rich­tun­gen die besten Voraussetzungen.“

Die vom Aus­schuss für Staats­haus­halt und Finanz­fra­gen des Baye­ri­schen Land­tags geneh­mig­ten Gesamt­ko­sten betra­gen 78,5 Mil­lio­nen Euro. Das Vor­ha­ben bewegt sich im geneh­mig­ten Kosten­rah­men. Es besteht aus meh­re­ren Gebäu­de­tei­len: der Tor­wa­che mit Fahr­zeug­schleu­se, der Tech­nik­zen­tra­le, dem Unter­kunfts­ge­bäu­de mit Küchen­trakt sowie dem Ver­wal­tungs­trakt mit dem Besucher‑, Aufnahme‑, Ent­las­sungs­ge­bäu­de und der Gesund­heits­für­sor­ge. Bau­mi­ni­ste­rin Ker­stin Schrey­er: „Nach nur drei Jah­ren Pro­jekt­ent­wick­lung, Pla­nung und Bau ist die Ein­rich­tung bereits Ende April 2021 bau­lich fer­tig­ge­stellt wor­den. Die beson­de­re Her­aus­for­de­rung die­ses Neu­baus war die äußerst kur­ze Pro­jekt­lauf­zeit. Der Zeit­plan war wirk­lich straff und ich bin beein­druckt, wie schnell alles geplant und umge­setzt wer­den konn­te. Es war rich­tig, dass wir die ver­schie­de­nen Lei­stun­gen nicht ein­zeln aus­ge­schrie­ben haben, son­dern an einen Total­un­ter­neh­mer, die Fir­ma Mark­graf, ver­ge­ben haben. Das hat den Bau enorm beschleunigt.“

Zu der neu­en Einrichtung:

  • Hohe Sicher­heits­an­for­de­run­gen. Neben den Haft­räu­men für bis zu 150 Abschie­bungs­ge­fan­ge­ne (dar­un­ter 16 Haft­plät­ze für Frau­en) gibt es drei Arresträu­me, zehn beson­ders gesi­cher­te Haft­räu­me und drei video­über­wach­te Räu­me mit Vorraum.
  • Moder­ne Gestal­tung und erleich­ter­te Kom­mu­ni­ka­ti­on. Alle Haft­räu­me ver­fü­gen über ein spe­zi­el­les Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sy­stem, u.a. kön­nen die Gefan­ge­nen dort eigen­stän­dig tele­fo­nie­ren. Es gibt Gerä­te zum Video-Dol­met­schen, vor allem im Bereich des medi­zi­ni­schen Dien­stes. Die Ori­en­tie­rung erleich­tern ein beson­de­res Farb- und Mate­ri­al­kon­zept sowie der Ein­satz von Piktogrammen.
  • Wah­rung des Tren­nungs­ge­bots. Nach dem Auf­ent­halts­ge­setz (§ 62a Abs. 1 Satz 1) sind Abschie­bungs­ge­fan­ge­ne getrennt von Straf­ge­fan­ge­nen unter­zu­brin­gen. In Hof wird das Tren­nungs­ge­bot zwi­schen der Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung und der benach­bar­ten JVA kon­se­quent in bau­li­cher und per­so­nel­ler Sicht gewahrt. Gleich­wohl sol­len im Inter­es­se des Steu­er­zah­lers Syn­er­gie­ef­fek­te, z. B. bei der Fern­wär­me­ver­sor­gung, der Bewirt­schaf­tung und der Unter­hal­tung genutzt wer­den. Für die Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung sind 96 zusätz­li­che Plan­stel­len vorgesehen.

Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich abschlie­ßend: „Das Aus­län­der- und Asyl­recht wird in Bay­ern kon­se­quent durch­ge­setzt. Der baye­ri­sche Justiz­voll­zug lei­stet mit der neu­en Ein­rich­tung in Hof einen wich­ti­gen Beitrag.“

Hin­ter­grund:

Neben der neu­en Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung in Hof gibt es wei­te­re Plät­ze für Abschie­bungs­ge­fan­ge­ne in Eich­stätt (90), in Erding (24, erwei­ter­bar auf 35) und am Flug­ha­fen Mün­chen (22). In Pas­sau ist der Bau einer bun­des­weit ein­ma­li­gen „Kom­bi-Anstalt“ mit 450 Haft­plät­zen geplant (davon 100 für Abschie­bungs­haft, erwei­ter­bar auf bis zu 200). Die durch­schnitt­li­che Haft­dau­er in Eich­stätt und Erding lag im ver­gan­ge­nen Jahr bei etwa 24 Tagen. Die Dau­er der Inhaf­tie­rung hängt vom jewei­li­gen Ein­zel­fall ab – hier­über ent­schei­den die Gerich­te in rich­ter­li­cher Unabhängigkeit.