Fraktion Bayreuther Gemeinschaft stellt Dringlichkeitsantrag: Energiekostenzuschuss Strom und Heizung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, 27. Oktober 2021.

Wir beantragen, einkommensschwachen Bürgern und Bürgerinnen, die eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt durch die Stadt Bayreuth; Arbeitslosengeld II durch Jobcenter) erhalten, einen zusätzlichen Energiekostenzuschuss für Heizung und Strom in Höhe von 30 Euro pro Monat bis einschließlich zum Ende der Heizperiode im März 2022 zu gewähren.

Wir bitten, dass das Sozialreferat die Höhe des Finanzbedarfes (einschließlich der obligatorischen Rückzahlungen durch den Bund) bis zur Sitzung des Stadtrates ermittelt.

Hintergrund des Antrages sind die stark ansteigenden Energiepreise, die für den betroffenen Personenkreis erhebliche Bedeutung haben und zu finanziellen Nöten führen können.

Zwar wird auf Bundesebene über Lösungen für die betreffenden Bevölkerungsgruppen beraten, doch steht zu befürchten, dass die Ergebnisse dieser Beratungen nicht kurzfristig vorliegen, so dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, wenn überhaupt, erst spät in der aktuellen Heizperiode wirksam werden.

Auch wenn Heizkosten unter bestimmten Voraussetzungen vom Bund übernommen werden, bleibt dennoch die oftmals zu klärende Frage, was angemessen ist. Für viele betroffene Familien bedeutet dies erhebliche Unsicherheit in der Planung der knappen Mittel. Problematisch ist zudem die Erhöhung der Stromkosten.

Als Deckungsvorschlag bitten wir beim Hochbauamt die Erkundigung einzuziehen, welche Baumaßnahmen in diesem Jahr nicht oder nicht wie vorgesehen umgesetzt werden.

Wir weisen darauf hin, dass im Haushalt 2021 für Investitionen ein Betrag von über 75 Millionen Euro vorgesehen ist. Von diesem Betrag wurden im ersten Halbjahr nur 13,81 Millionen Euro ausgegeben, so dass sicher davon auszugehen ist, dass der vorgesehene Betrag nicht erreicht werden wird.

Insofern möge das Bauamt mitteilen, aus welchen Vorhaben ein entsprechender Betrag als Deckungsvorschlag zu verwenden ist

Wir bedanken uns für ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Müller
Stadtrat, Fraktionsvorsitzender