Umwelt­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber zum Baye­ri­schen Streuobstpakt

Neuanpflanzung von 1 Million Obstbäumen beschlossen © Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Neuanpflanzung von 1 Million Obstbäumen beschlossen © Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Neu­an­pflan­zung von 1 Mil­li­on Obst­bäu­men beschlossen

„Für mich ist heu­te einer der schön­sten Tage im Amt!“, freu­te sich der baye­ri­sche Umwelt­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber (FW, Pinz­berg). Der Baye­ri­sche Streu­obst­pakt, des­sen Ziel es ist, die baye­ri­schen Streu­obst­be­stän­de zu erhal­ten und dar­über hin­aus eine Mil­li­on neue Streu­obst­bäu­me zu pflan­zen, wur­de gestern vom Kabi­nett auf den Weg gebracht. „Mit dem Begleit­ge­setz konn­ten wir heu­te ein wich­ti­ges Signal für die baye­ri­sche Arten­viel­falt, die Wert­schöp­fung vor Ort und die Stär­kung regio­na­ler Struk­tu­ren set­zen“ stell­te Glau­ber in Mün­chen fest.

Streu­obst­be­stän­de gehö­ren seit Jahr­hun­der­ten zum typi­schen Bild der baye­ri­schen sowie der frän­ki­schen Kul­tur­land­schaft und haben durch die Eigen­ver­sor­gung mit Obst und der Her­stel­lung viel­fäl­ti­ger Streu­obst­pro­duk­te eine regio­na­le wirt­schaft­li­che Bedeu­tung. Doch bay­ern­weit gin­gen bereits vie­le die­ser wert­vol­len Öko­sy­ste­me ver­lo­ren. „Wir müs­sen jetzt die Umkehr hin­krie­gen, sonst ver­lie­ren wir noch mehr Flä­chen“, ist sich Glau­ber sicher. Der aktu­el­le Bestand umfasst immer noch ca. 70 000 ha, davon sind aber vie­le Bäu­me in der Alters­struk­tur soweit, dass sie zeit­nah ver­lo­ren gehen wür­den, wenn nicht ent­ge­gen gesteu­ert wird. Daher wur­de sich gestern auf den Erhalt des aktu­el­len Bestan­des sowie auf die Neu­pflan­zung von 1 Mil­li­on Streu­obst­bäu­men in Bay­ern bis ins Jahr 2035 geeinigt.

Unter Lei­tung des Baye­ri­schen Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums und des Land­wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums wur­de hier­zu ein Maß­nah­men­kon­zept erar­bei­tet, wel­ches u.a. neue För­der­mög­lich­kei­ten, Mar­ke­ting­kon­zep­te und Ver­brau­cher­kam­pa­gnen vorsieht.