Forch­heim: Mes­sen­ger zum Kom­mu­ni­zie­ren in sozia­len Netz­wer­ken – ab wann erlaubt?

Mes­sen­ger­dien­ste sind Pro­gram­me, die einen Chat zwi­schen zwei oder meh­re­ren End­ge­rä­ten ermög­li­chen. Ein Mes­sen­ger ist dabei in der Regel nicht an das Han­dy­gut­ha­ben gebun­den, son­dern funk­tio­niert inter­net­ba­siert. Es fal­len bei der Über­tra­gung der Daten also nur die nor­ma­len Internetkosten
an, die meist durch ent­spre­chen­de Flat­rates abge­deckt sind.

Wel­che gän­gi­gen Mes­sen­ger-Dien­ste gibt es in sozia­len Netz­wer­ken und was lässt sich über die Alters­frei­ga­be und den Daten­schutz der jewei­li­gen Pro­gram­me sagen?
Mit­hil­fe von Alters­frei­ga­ben wird das Min­dest­al­ter ange­ge­ben, für das der Inhalt einer App geeig­net ist. Die Alters­frei­ga­ben sagen jedoch nichts dar­über aus, ob eine App spe­zi­ell für eine bestimm­te Alters­grup­pe ent­wickelt wur­de. Man soll­te sich also nicht ein­fach auf die ange­ge­be­ne Alters­frei­ga­be im App-Store oder den Daten­schutz­richt­li­ni­en ver­las­sen, son­dern als Eltern grund­sätz­lich die Eig­nung einer App und deren Inhal­te für das eige­ne Kind immer selbst prüfen.

Face­book-Mes­sen­ger

Face­book bie­tet seit gerau­mer Zeit die Mög­lich­keit auf der Platt­form mit ande­ren Usern und Use­rin­nen zu chat­ten, hat sich mitt­ler­wei­le aber dahin­ge­hend ent­wickelt, dass für die Chat­funk­ti­on auf dem Han­dy eine eigen­stän­di­ge App benö­tigt wird. Nur durch Tricks kann die­se zusätz­li­che Anwen­dung umgan­gen wer­den. Face­book macht es also für die Nut­zer und Nut­ze­rin­nen mit dem Smart­phone schwie­ri­ger ohne Mes­sen­ger-App zu chat­ten. Die Nut­zung von Face­book (und somit auch die nor­ma­le Chat­funk­ti­on) ist laut Daten­schutz­richt­li­ni­en grund­sätz­lich ab 13 Jah­ren freigegeben.

Bei der neu­en Face­book-Mes­sen­ger-App liegt abwei­chend davon aktu­ell eine Frei­ga­be für jedes Alter vor. Die Anwen­dung kann also von jedem und jeder ein­fach im App-Store her­un­ter­ge­la­den wer­den. Es wer­den alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wie Name, Alter, Adres­se, Fotos, Anru­fer­li­sten, Kon­takt­da­ten aus dem Adress­buch des Smart­phones, alle Vor­gän­ge und Tätig­kei­ten auf dem End­ge­rät, Stand­ort, Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen und Chats gespei­chert und auch an Part­ner wei­ter­ge­ge­ben. In den Daten­schutz­richt­li­ni­en von Face­book heißt es: „Die­se Part­ner stel­len uns Infor­ma­tio­nen über dei­ne Akti­vi­tä­ten außer­halb von Face­book bereit, u. a. […] von dir besuch­te Web­sites, von dir getä­tig­te Käu­fe, Wer­be­an­zei­gen, die du siehst und dar­über, wie du ihre Dien­ste nutzt, und zwar unab­hän­gig davon, ob du ein Face­book-Kon­to hast oder bei Face­book ein­ge­loggt bist. Bei­spiels­wei­se […] ein Unter­neh­men könn­te uns von einem Kauf berich­ten, den du in sei­nem Geschäft getä­tigt hast.
Wir erhal­ten außer­dem Infor­ma­tio­nen über dei­ne Online- und Off­line-Hand­lun­gen und ‑Käu­fe von Dritt-Daten­an­bie­tern, die berech­tigt sind, uns dei­ne Infor­ma­tio­nen bereitzustellen.“

Insta­gram

Insta­gram bie­tet sei­nen Nut­zern und Nut­ze­rin­nen die Mög­lich­keit, über eine inte­grier­te Chat­funk­ti­on mit­ein­an­der zu kom­mu­ni­zie­ren. Hier ist das Nut­zungs­al­ter eben­falls auf min­de­stens 13 Jah­re fest­ge­legt. Auch hier gilt, die Inhal­te im Zwei­fel immer noch ein­mal selbst zu prü­fen. Da Insta­gram seit 2012 zu Face­book gehört, unter­schei­den sich die Rah­men­be­din­gun­gen und der Daten­schutz nur gering­fü­gig von­ein­an­der, auch hier wer­den mas­sen­wei­se Daten sowie die pri­va­ten Chats der Nut­zer und
Nut­ze­rin­nen gespei­chert und auch an Dritt­an­bie­ter wei­ter­ge­ge­ben. In den Insta­gram-Ein­stel­lun­gen kann der Daten­fluss auf ein eini­ger­ma­ßen erträg­li­ches Maß redu­ziert und auch das Benut­zer­kon­to auf pri­vat geschal­tet wer­den, was zu emp­feh­len ist. Die Apps brau­chen bestimm­te Berech­ti­gun­gen, damit sie funk­tio­nie­ren, die­se soll­ten aber lie­ber gering gehal­ten und kri­tisch hin­ter­fragt wer­den. Möch­te ich das über mich bzw. mein Kind preis­ge­ben und dau­er­haft gespei­chert wissen?

Tik Tok

Tik Tok (frü­her Musi​cal​.ly) ist ein Musik­vi­deo-Netz­werk, das laut den Nut­zungs­be­din­gun­gen grund­sätz­lich ab 13 Jah­ren erlaubt ist, eben­so wie die inte­grier­te Chat­funk­ti­on. Alle Nut­zer und Nut­ze­rin­nen unter 18 Jah­re müs­sen laut Nut­zungs­be­din­gun­gen von Tik Tok eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der
Erzie­hungs­be­rech­tig­ten haben, die von den Unter­neh­men in der Regel aber nie ein­ge­holt bzw. kon­trol­liert wird. Die gesam­mel­ten Nut­zer­da­ten wer­den vom Unter­neh­men laut eige­nen Anga­ben zur Ver­bes­se­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der Platt­form, zur Ver­hin­de­rung von Straf­ta­ten und zur Sicher­heit der Nut­zer und Nut­ze­rin­nen ver­wen­det und an aus­ge­wähl­te Dritt­an­bie­ter wei­ter­ge­ge­ben. Wenn das Ein­ver­ständ­nis erteilt wird, wer­den die Daten auch für per­so­na­li­sier­te Wer­bung verwendet.
In der Rea­li­tät hat sich Tik Tok aller­dings wahr­schein­lich nicht an die eige­nen Vor­ga­ben gehal­ten und Daten ohne Zustim­mung der Nut­zer und Nut­ze­rin­nen an Dritt­an­bie­ter wei­ter­ge­ge­ben. Daten­schüt­zer und EU-Behör­den prü­fen die­se Ver­stö­ße derzeit.

Zusam­men­fas­sung und Alternativen

Ins­ge­samt lässt sich sagen, dass die Chat­funk­tio­nen gro­ßer sozia­ler Netz­wer­ke kaum einer wirk­li­chen Alters­kon­trol­le unter­lie­gen und auch der Daten­schutz teil­wei­se kri­tisch zu sehen ist. Berech­ti­gun­gen und Daten­schutz­ein­stel­lun­gen soll­te man daher lie­ber streng ein­stel­len. Zum Ver­sen­den per­sön­li­cher Nach­rich­ten sind Mes­sen­ger-Dien­ste mit stren­ge­rem Daten­schutz und Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung vor­zu­zie­hen. Eine Zusam­men­fas­sung der ein­ge­for­der­ten Berech­ti­gun­gen fin­den Sie in der Anlage.

Einen bes­se­ren Daten­schutz bie­ten z.B. die Dien­ste Signal und Three­ma. Die Mes­sen­ger-App Signal hat vor allem durch die öffent­li­che Nut­zung von Edward Snow­den gro­ßen Zuwachs an Nut­zern und Nut­ze­rin­nen erhal­ten. Bei­de Apps sind für jede Alters­grup­pe in App-Stores zu haben und bie­ten eini­ge Vor­tei­le im Ver­gleich zu ande­ren Mes­sen­gern (auch gegen­über Whats­App). Die Vor­tei­le sind ein­mal die Ende-zu-Ende-Lang­zeit-Ver­schlüs­se­lung von Nach­rich­ten und Gesprä­chen. Das bedeu­tet, dass Drit­te und selbst die Betrei­ber bzw. Betrei­be­rin­nen kei­nen Zugriff auf den Inhalt der Nach­rich­ten und Gesprä­che haben. Außer­dem set­zen bei­de Anwendungen
kei­ne Track­ing-Tech­no­lo­gien ein, es wer­den also kei­ne Meta-Daten (wie Gerä­te­in­for­ma­tio­nen oder Art und Häu­fig­keit der Nut­zung) aus­ge­wer­tet. Signal sichert die per­sön­li­chen Daten der Nut­zer und Nut­ze­rin­nen zusätz­lich mit einer PIN (Geheim­zahl) ab. Ein ent­schei­den­der Vor­teil bei der App Three­ma ist, dass die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer nicht ein­mal ihre Tele­fon­num­mer, oder die ihrer Kon­tak­te ange­ben müs­sen. Es wird eine zufäl­li­ge ID gene­riert, die dann wei­ter­ge­ge­ben wer­den kann.

Autorin: Chri­sti­na Galy­ga, Kreis­ju­gend­ring Forch­heim, Erzie­he­ri­scher Kin­der- und Jugendschutz