Ein Miet­zu­schuss kann im Wun­sie­de­ler Land­rats­amt ab sofort online bean­tragt werden

Behör­den­gang vom Sofa aus

Online-Ban­king, Online-Shop­ping – vie­le Din­ge erle­digt man inzwi­schen ganz selbst­ver­ständ­lich und bequem über das Smart­phone, das Tablet oder den hei­mi­schen PC. Die Grün­de dafür lie­gen auf der Hand: man spart sich Zeit und den Weg zur Bank oder in den Laden. Nicht erst seit der Coro­na-Pan­de­mie wer­den auch in den Land­rats­äm­tern den Kun­din­nen und Kun­den mehr und mehr Ange­bo­te digi­tal zur Ver­fü­gung gestellt.

Das Land­rats­amt Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge ist eines der ersten Ämter in Bay­ern, in dem ein digi­ta­ler Antrag auf Miet­zu­schuss ange­bo­ten wird.

Bay­erns Staats­mi­ni­ste­rin für Woh­nen, Bau­en und Ver­kehr Ker­stin Schrey­er: „Wohn­geld ist für vie­le Haus­hal­te eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung bei ihren Wohn­ko­sten. Dank eines digi­ta­len Ver­fah­rens kön­nen Wohn­geld­an­trä­ge viel ein­fa­cher und beque­mer gestellt wer­den. Den Online-Wohn­geld­an­trag hat mein Haus mit Unter­stüt­zung des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Digi­ta­les ent­wickelt, die tech­ni­sche Umset­zung erfolg­te durch das IT-Dienst­lei­stungs­zen­trum des Frei­staa­tes Bay­ern. Nach einer erfolg­rei­chen Erpro­bung bei ein­zel­nen Land­rats­äm­tern und kreis­frei­en Städ­ten rich­ten nun nach und nach alle baye­ri­schen Wohn­geld­be­hör­den das neue Online-Ver­fah­ren ein. Ich freue mich sehr, dass für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge der Online-Antrag auf Miet­zu­schuss bereitsteht.“

Die Antrag­stel­lung ist ab sofort mög­lich und gestal­tet sich recht ein­fach. Wer das neue Ange­bot nut­zen möch­te, fin­det den Online Antrag Wohn­geld unter: www​.land​kreis​-wun​sie​del​.de/​l​a​n​d​r​a​t​s​a​m​t​/​s​o​z​i​a​l​w​e​s​e​n​/​w​o​h​n​g​eld.

Inter­es­sier­te wer­den dort auf das soge­nann­te Bay­ern-Por­tal wei­ter­ge­lei­tet, in dem sie sich – ähn­lich wie in einem Online-Shop – ein­ma­lig regi­strie­ren müs­sen, um eine soge­nann­te Bay­ern-ID zu erhal­ten. Mit die­ser weist sich der Nut­zer bei allen Anträ­gen aus, sie gilt als eine Art digi­ta­le Unter­schrift und gewähr­lei­stet damit die Sicher­heit und den Daten­schutz aller Vor­gän­ge. Heißt in der Fol­ge, Nut­zer kön­nen den Antrag online aus­fül­len und ihn kom­plett papier­los ein­rei­chen. Ein Aus­druck, um den Antrag per­sön­lich zu unter­schrei­ben, ist somit nicht mehr nötig. Auch die benö­tig­ten Bele­ge kön­nen so über­mit­telt wer­den. Die Nut­ze­rin­nen und Nut­zer kön­nen ihre Doku­men­te bequem mit dem Smart­phone ablich­ten und hochladen.

Die Antrag­stel­lung über das Bay­ern­por­tal ermög­licht auch, gro­ße Daten­men­gen (bis zu 58 MB) sicher zu über­tra­gen. So kön­nen Nach­wei­se über Mie­te und das Ein­kom­men hoch­ge­la­den und mit dem Antrag ein­ge­reicht wer­den. Auch Fol­ge­an­trä­ge kön­nen so ein­fa­cher und res­sour­cen­scho­nend gestellt wer­den. Eine Nut­zung des Bay­ern­por­tals ist auch für ande­re The­men sinn­voll. Dort wer­den unter ande­rem auch Online-Anträ­ge für BAföG, Kfz-Zulas­sung und das Aus­län­der­amt zur Ver­fü­gung gestellt.