Lich­ten­fels: Umtausch­pflicht von alten Füh­rer­schei­nen für Jahr­gän­ge von 1953 bis 1958

LICH­TEN­FELS – Wer den Füh­rer­schein vor 1999 erwor­ben hat, besitzt meist noch ein Papier­do­ku­ment. Die­ses Doku­ment ist ent­we­der grau oder rosa. All die­se Papier-Füh­rer­schei­ne müs­sen bis zu bestimm­ten Fri­sten in EU-Kar­ten­füh­rer­schei­ne umge­tauscht wer­den. Maß­geb­lich hier­für ist das Geburts­jahr des Fahr­erlaub­nis­in­ha­bers. Die jewei­li­gen Umtausch­fri­sten kön­nen auf der Inter­net­sei­te des Land­rats­amts unter www​.lkr​-lif​.de/​l​a​n​d​r​a​t​s​a​m​t​/​v​e​r​k​e​h​r​/​f​u​e​h​r​e​r​s​c​h​e​i​n​s​t​e​l​l​e​/​327 abge­ru­fen werden.

Alle, die in den Jah­ren 1953 bis ein­schließ­lich 1958 gebo­ren sind, müs­sen spä­te­stens bis zum 19.01.2022 ein neu­es Doku­ment in den Hän­den haben. Es emp­fiehlt sich des­halb, sich früh­zei­tig um einen Umtausch­ter­min zu küm­mern, damit es auf­grund der Viel­zahl der umtausch­pflich­ti­gen Per­so­nen nicht zu Ter­min­schwie­rig­kei­ten kommt.

Für den Umtausch zustän­dig ist immer die Behör­de des Haupt­wohn­sit­zes. Für alle im Land­kreis Lich­ten­fels woh­nen­den Per­so­nen ist dies die Füh­rer­schein­stel­le am Land­rats­amt Lichtenfels.

Zum Umtausch wird ein bio­me­tri­sches Licht­bild, ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment (Per­so­nal- oder Rei­se­pass), der alte Füh­rer­schein und ein Ter­min in der Füh­rer­schein­stel­le benö­tigt. Ein Ter­min kann online auf der Inter­net­sei­te des Land­rats­amts gebucht wer­den. Soll­te der Füh­rer­schein von einer ande­ren Behör­de aus­ge­stellt wor­den sein, besteht die Mög­lich­keit, dort zur Beschleu­ni­gung eine Kar­tei­kar­ten­ab­schrift zur Über­sen­dung an die jetzt zustän­di­ge Behör­de anzufordern.

Der neue Füh­rer­schein kann dann gegen eine gerin­ge Gebühr auch direkt von der Bun­des­drucke­rei nach Hau­se gesandt wer­den. So erspart man sich zur Abho­lung den erneu­ten Gang zum Landratsamt.