Stadt Bay­reuth infor­miert: Ein­tra­gungs­raum für Volks­be­geh­ren in der Schlossgalerie

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Von Don­ners­tag, 14. Okto­ber, bis Mitt­woch, 27. Okto­ber, läuft die Ein­tra­gungs­frist für das Volks­be­geh­ren auf Abbe­ru­fung des Land­tags. Die Stadt Bay­reuth bil­det einen Ein­tra­gungs­be­zirk. Der all­ge­mei­ne Ein­tra­gungs­raum befin­det sich im Erd­ge­schoss der Schloss­ga­le­rie, La-Spe­zia-Platz 1. Er ist zu fol­gen­den Zei­ten geöff­net: Mon­tag, Diens­tag, Don­ners­tag und Frei­tag von 8 bis 18 Uhr; Mitt­woch von 8 bis 20 Uhr; Sams­tag von 9 bis 13 Uhr; Sonn­tag von 10 bis 12 Uhr. Für stimm­be­rech­tig­te Per­so­nen, die sich in Senio­ren- und Pfle­ge­hei­men, in Kran­ken­häu­sern oder in der Justiz­voll­zugs­an­stalt befin­den und die nicht im all­ge­mei­nen Ein­tra­gungs­raum in der Schloss­ga­le­rie erschei­nen kön­nen, wer­den in den dor­ti­gen Ein­rich­tun­gen geson­der­te Ein­tra­gungs­räu­me eingerichtet.

Die Stimm­be­rech­tig­ten müs­sen zur Ein­tra­gung ihren Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass mit­brin­gen. Das Stimm­recht kann nur ein­mal und nur per­sön­lich aus­ge­übt wer­den, eine Stell­ver­tre­tung ist unzu­läs­sig. Es besteht auch kei­ne Mög­lich­keit, die Ein­tra­gung brief­lich zu erklären.