Störche bei Coburg an illegalem Gift verendet

symbolfoto polizei

An zwei toten Weißstörchen wurden das verbotene Nervengift Promecarb nachgewiesen – LBV bittet Bevölkerung um Mithilfe

In Dörfles-Esbach bei Coburg wurden vor einiger Zeit zwei Jungstörche tot aufgefunden. Nun wies eine toxikologische Untersuchung im Auftrag des bayerischen Naturschutzverbands LBV in den beiden Vögeln das Nervengift Promecarb nach, das seit 2002 EU-weit verboten ist. „Für uns ist es unerklärlich, wie dieses Gift in die Jungstörche gelangt ist, deshalb bitten wir die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter Naturschutz.

Ein Anwohner in unmittelbarer Nähe zum Storchenhorst im oberfränkischen Dörfles-Esbach informierte im Sommer die Coburger Geschäftsstelle des LBV, dass er einen toten Jungstorch entdeckt hatte. Dieser wurde daraufhin von der örtlichen LBV-Arbeitsgruppe Storchenschutz und einem Mitarbeiter geborgen, eingefroren und zur Untersuchung nach Erlangen in das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht. Auffällig war damals, dass in den darauffolgenden Tagen sowohl ein Altstorch als auch ein zweiter Jungstorch nicht mehr am Horst gesichtet wurden.

Mitte August trafen dann zur Überraschung des LBV Coburg Untersuchungsberichte zu gleich zwei toten Störchen ein. Offensichtlich stammte der zweite tote Jungstorch aus dem gleichen Horst in Dörfles-Esbach und war über das Landratsamt Coburg fast zur gleichen Zeit wie der Erste zur Untersuchung beim LGL abgeliefert worden. „In diesem Moment wurde uns klar, warum wir auch den zweiten Jungstorch in Dörfles-Esbach nicht mehr beobachten konnten“, sagt Hans Schönecker, Storchenbeauftragter des LBV Coburg.

Das LGL hatte bei einem der Vögel zahlreiche innere Verletzungen und Blutungen festgestellt, unter anderem an Lunge, Nieren und Leber. Um zu klären, woher die Verletzungen stammten, zog der LBV daraufhin die Ludwig-Maximilians-Universität München hinzu. Durch eine toxikologische Untersuchung der Universität konnte nun in beiden Störchen Rückstände des verbotenen Gifts Promecarb nachgewiesen werden. „Promecarb ist ein sogenannter Acetylcholinesterase-Inhibitor, ein reversibles Nerventoxin, das die Übertragung von Signalen in den Nerven blockiert und in hohen Dosen zu Anfällen und Tod führen kann“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner. Der seit 19 Jahren verbotene Giftstoff wurde früher als Insektenvernichtungsmittel eingesetzt.

Der LBV Coburg erstattete anschließend umgehend Anzeige bei der Polizei. Da nach wie vor völlig unklar ist, wie das verbotene Nervengift Promecarb in die Körper der beiden Störche gelangt sein könnte, bittet der LBV alle Bürger*innen im Coburger Land um Mithilfe und konkrete Hinweise. „Wir vermuten, dass jemand gezielt Giftköder gegen Fuchs, Rabenvögel, aasfressende Greifvögel präpariert und ausgelegt hat oder Hunde vergiften wollte“, sagt Hans Schönecker. „Wir bitten deswegen die Bevölkerung bei Spaziergängen um Dörfles-Esbach herum, die Augen offen zu halten und verdächtige Beobachtungen sowie Köderfunde direkt der Polizei zu melden.“

Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“

Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS (Gregor Louisoder Umweltstiftung) starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV). Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.

Weitere Informationen:

Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten, wenn man ein totes Wildtier gefunden hat und den Verdacht hegt, es könnte illegal getötet worden sein, können unter www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.