„Aktu­el­le Fra­gen des Flücht­lings­schut­zes“ – Vor­trag der Volks­hoch­schu­le Fichtelgebirge

Vor 70 Jah­ren (28.7.1951) ist die Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on (GFK) ver­ab­schie­det wor­den. Sie stellt einen Mei­len­stein für den Schutz von Flücht­lin­gen dar, da sie erst­mals Flücht­lin­gen und Asyl­su­chen­den Rech­te gegen­über Staa­ten gewährt. So darf eine Zurück­wei­sung nur dann erfol­gen, wenn in einem fai­ren und effek­ti­ven Ver­fah­ren ent­schie­den wor­den ist, dass die Kri­te­ri­en für die Aner­ken­nung der Flücht­lings­ei­gen­schaft nicht vor­lie­gen. Gegen die­sen Grund­satz des inter­na­tio­na­len Flücht­lings­rechts ver­sto­ßen lei­der zahl­rei­che Unter­zeich­ner­staa­ten, dar­un­ter auch Mit­glied­staa­ten der EU. Zurück­wei­sun­gen an den Außen­gren­zen der EU ohne Durch­füh­rung eines fai­ren Ver­fah­rens sind an der Tages­ord­nung. Zurück­schie­bun­gen in Staa­ten wie Liby­en, in denen Migran­ten und Asyl­su­chen­de men­schen­rechts­wid­rig behan­delt wer­den, fin­den wei­ter­hin statt. Die zivi­le See­not­ret­tung wird behin­dert und kri­mi­na­li­siert. Des­halb ist es wich­tig, dass die EU und auch Deutsch­land sich zur Ein­hal­tung der GFK beken­nen. Auch in Deutsch­land gibt es Män­gel im Asyl­ver­fah­ren. Zudem wer­den Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan der dor­ti­gen Men­schen­rechts­si­tua­ti­on nicht gerecht. Auch die Auf­he­bung des Abschie­bungs­stopps nach Syri­en ver­kennt die Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in die­sem Land.
Im Vor­trag wird auch auf wei­te­re aktu­el­le The­men zum Flücht­lings­schutz eingegangen.

Mi, 13. Okto­ber 2021, 19:00 Uhr
Refe­rent: Herr Wolf­gang Grenz
Anmel­dun­gen über: https://​www​.vhs​-fich​tel​ge​bir​ge​.de/