Ahorn­tal: Abfle­xen von Siche­rungs­ha­ken hat gericht­li­ches Nachspiel

symbolfoto polizei

AHORN­TAL, LKR. BAY­REUTH. Bereits im Herbst ver­gan­ge­nen Jah­res ent­fern­ten zwei Män­ner aus der frän­ki­schen Schweiz Siche­rungs­ha­ken an einem Klet­ter­fel­sen. Jetzt wur­den die Straf­ver­fah­ren von der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth gegen die Zah­lung einer emp­find­li­chen Geld­auf­la­ge eingestellt.

Ende Sep­tem­ber 2020 flex­ten ein zur Tat­zeit 55-jäh­ri­ger und 41-jäh­ri­ger Mann aus der frän­ki­schen Schweiz am Schnei­der­lo­cher Fel­sen meh­re­re Siche­rungs­ha­ken ab. Das Motiv lag laut den bei­den Män­nern in inter­nen Strei­tig­kei­ten in der Kletterszene.

Wie die Staats­an­walt­schaft Bay­reuth jetzt mit­teil­te, müs­sen bei­de Tat­ver­däch­ti­gen ins­ge­samt 2.000 Euro an den Bund Natur­schutz Bay­ern zah­len. Dies zeigt deut­lich, dass es sich bei den Taten um alles ande­re als Kava­liers­de­lik­te handelte.

Der Fel­sen ist mitt­ler­wei­le wie­der mit aus­rei­chend Siche­rungs­ein­rich­tun­gen ver­se­hen und kann wie­der erklom­men werden.