Update zum Stand der Coro­na­vi­rus-Infek­tio­nen und Schutz­imp­fun­gen im Land­kreis Kulm­bach – Weg­fall der „Jeder­manns-Testung“: Coro­na-Tests wer­den kostenpflichtig;

Symbolbild Corona

Kulm­bach, 07.10.2021 (Stand 16.00 Uhr): Ab Mon­tag, 11.10.2021, wer­den die mei­sten Coro­na-Tests kosten­pflich­tig. Konn­ten sich die Men­schen bis­her im Rah­men der sog. „Jeder­manns-“ oder auch „Bür­ger-Testung“ kosten­los auf das Coro­na-Virus testen las­sen, so ent­fällt die­se Mög­lich­keit künf­tig in den aller­mei­sten Fäl­len. Dies regelt die neue Test­ver­ord­nung des Bun­des. Kosten­lo­se Tests – sowohl PCR- als auch Schnell­tests – sind dann nur noch für bestimm­te Per­so­nen möglich.

Update zum Stand der Coro­na­vi­rus-Infek­tio­nen und Schutz­imp­fun­gen im Land­kreis Kulmbach

Heu­te wur­den drei wei­te­re posi­ti­ve Coro­na­vi­rus-Fäl­le im Land­kreis Kulm­bach bestätigt.

Von den aktu­el­len Coro­na-Fäl­len fal­len 34 in die letz­ten sie­ben Tage. Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert pro 100.000 Ein­woh­ner für den Land­kreis Kulm­bach fällt damit wei­ter auf 47,6.

Aktu­el­le Corona-Fälle114
Fäl­le der letz­ten 7 Tage34
7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert47,6
sta­tio­när betreut (außer­halb wohn­haft | intensiv)3 (0 | 0)
in Qua­ran­tä­ne131
Coro­na-Fäl­le insgesamt4.381 (+ 3)
Gene­se­ne4.148 (+ 4)
Ver­stor­be­ne119

In den Test­strecken der Kulm­ba­cher Abstrich­stel­le wur­den 48 wei­te­re PCR-Testun­gen durchgeführt.

Imp­fun­gen:

Sum­me Erst­imp­fun­gen (Impf­quo­te)49.036 (68,65%)
Sum­me Zweit­imp­fun­gen (Impf­quo­te)46.091 (64,53%)
Sum­me Drittimpfungen980

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu COVID-19 (Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2) sowie eine Über­sicht der Pres­se­mit­tei­lun­gen im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie fin­den Sie auf www​.land​kreis​-kulm​bach​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus.

Weg­fall der „Jeder­manns-Testung“: Coro­na-Tests wer­den kosten­pflich­tig; BRK-Abstrich­stel­le schließt

Kulm­bach, 07.10.2021:

Ab Mon­tag, 11.10.2021, wer­den die mei­sten Coro­na-Tests kosten­pflich­tig. Konn­ten sich die Men­schen bis­her im Rah­men der sog. „Jeder­manns-“ oder auch „Bür­ger-Testung“ kosten­los auf das Coro­na-Virus testen las­sen, so ent­fällt die­se Mög­lich­keit künf­tig in den aller­mei­sten Fäl­len. Dies regelt die neue Test­ver­ord­nung des Bun­des. Kosten­lo­se Tests – sowohl PCR- als auch Schnell­tests – sind dann nur noch für bestimm­te Per­so­nen möglich.

Zu die­sem anspruchs­be­rech­tig­ten Per­so­nen­kreis für Anti­gen-Schnell­tests gehö­ren gemäß der Test­ver­ord­nung „vul­nerable Per­so­nen“. Das sind Risi­ko­grup­pen, für die eine Imp­fung nicht oder noch nicht mög­lich ist. Dazu zäh­len grund­sätz­lich Kin­der unter 12 Jah­ren, außer­dem bis zum 30.11.2021 auch Per­so­nen von 12 – 18 Jah­ren. Eben­so begün­stigt sind Per­so­nen, die an kli­ni­schen Coro­na-Stu­di­en teil­neh­men und Per­so­nen, bei denen eine Imp­fung aus medi­zi­ni­schen Grün­den nicht durch­führ­bar ist.

Neben die­sen Risi­ko­grup­pen kön­nen auch Besu­cher und Beschäf­tig­te in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen bzw. Ein­rich­tun­gen für Men­schen mit Behin­de­rung einen Anti­gen-Schnell­test gegen Vor­la­ge einer ent­spre­chen­den Bestä­ti­gung der Ein­rich­tung zusam­men mit einem gül­ti­gen Aus­weis­do­ku­ment kosten­frei erhal­ten. Hier­bei steht der Schutz der jewei­li­gen Ein­rich­tungs­be­woh­ner im Vordergrund.

PCR-Tests sind nur noch dann kosten­los, wenn sie epi­de­mio­lo­gisch not­wen­dig sind, um eine Infek­ti­on aus­zu­schlie­ßen. Dies ist bei vom Gesund­heits­amt iden­ti­fi­zier­ten Kon­takt­per­so­nen der Fall. Glei­ches gilt für ange­ord­ne­te Umge­bungs­un­ter­su­chun­gen im Fal­le eines Aus­bruchs­ge­sche­hens. Auch der PCR- Bestä­ti­gungs­test nach einem posi­ti­ven Schnell­test bzw. nach Warn­hin­wei­sen durch die Coro­na-Warn-App bleibt für die Betrof­fe­nen kosten­los. Auch hier sind ent­spre­chen­de Nach­weis­do­ku­men­te (z.B. Qua­ran­tä­ne­be­scheid) vorzuzeigen.

Die Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­den sind gehal­ten, ihr bis­he­ri­ges Test­kon­zept an die neu­en Vor­ga­ben anzu­pas­sen. Für den Land­kreis Kulm­bach bedeu­tet dies, dass die Test­stel­le in der Fles­sa­stra­ße in Kulm­bach künf­tig nur noch für die­je­ni­gen zur Ver­fü­gung steht, die Anspruch auf einen kosten­lo­sen Test haben. Dort wer­den dann sowohl PCR‑, als auch Schnell­tests abge­nom­men. Die bis­he­ri­ge Schnell­test­sta­ti­on beim BRK Kreis­ver­band am Rot-Kreuz-Platz in Kulm­bach schließt. Dafür unter­stützt der BRK Kreis­ver­band den Land­kreis und stellt für den Betrieb in der Fles­sa­stra­ße Per­so­nal zur Verfügung.

Die Test­stel­le des Land­krei­ses in der Fles­sa­stra­ße ist künf­tig von Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöff­net. Zu die­sen Zei­ten wer­den sowohl PCR‑, als auch Schnell­tests abge­nom­men. Am Sams­tag und Sonn­tag ist zwar eben­falls zwi­schen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr geöff­net, dann kön­nen aller­dings nur Schnell­tests durch­ge­führt werden.

Kosten­pflich­ti­ge Tests kön­nen in der Test­sta­ti­on des Land­krei­ses nicht abge­nom­men wer­den – weder Schnell­tests, noch PCR-Abstri­che. Wer einen sol­chen Test benö­tigt, etwa für eine Rei­se oder einen Ver­an­stal­tungs­be­such, wird gebe­ten, sich recht­zei­tig ander­wei­tig zu erkun­di­gen, z.B. beim Haus­arzt, der Apo­the­ke oder wei­te­ren pri­va­ten Anbietern.

Ein PCR-Test sym­pto­ma­ti­scher Pati­en­ten (begrün­de­te Ver­dachts­fäl­le) kann aus­schließ­lich durch nie­der­ge­las­se­ne Ärz­te als Bestand­teil der Kran­ken­be­hand­lung nach §27 SGB V erbracht wer­den kann. Ein Ver­weis an die Test­strecke des Land­krei­ses ist auch in die­sen Fäl­len nicht möglich.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu COVID-19 (Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2) sowie eine Über­sicht der Pres­se­mit­tei­lun­gen im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie fin­den Sie auf www​.land​kreis​-kulm​bach​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus