Kreis­bau­hof ERH erin­nert an Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht von Bäumen

Abge­stor­be­ne Bäu­me und Tot­holz in Bäu­men an Stra­ßen sichern

Wenn ein Baum am Stra­ßen­rand abstirbt oder umfällt, kann dies zur Gefahr für Men­schen, Grund­stücke und Häu­ser oder den Stra­ßen­ver­kehr wer­den. Daher erin­nert der Kreis­bau­hof des Land­krei­ses Erlan­gen-Höch­stadt Grund­stücks- und Wald­be­sit­zer an ihre Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht für Bäu­me ent­lang von Stra­ßen sowie Geh- und Rad­we­gen. Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer haben dafür zu sor­gen, dass von die­sen Bäu­men kei­ne Gefahr für den Ver­kehr aus­geht. Sie haf­ten auch bei Schadensersatzansprüchen.

Vor Win­ter­ein­bruch Baum­be­stand prüfen

Der Kreis­bau­hof bit­tet dar­um, abge­stor­be­nen Bäu­me noch vor Win­ter­ein­bruch zu fäl­len und den rest­li­chen Bestand auf Stand­si­cher­heit zu über­prü­fen. In beson­de­ren Fäl­len wie bei unmit­tel­ba­rer Gefahr sind die Mit­ar­bei­ter des Kreis­bau­ho­fes ange­wie­sen, Bäu­me sofort ent­spre­chend zurück zu schnei­den oder zu fäl­len. Für die Fäl­lung der Bäu­me im Fall­be­reich der Kreis­stra­ße ist eine ver­kehrs­recht­li­che Absi­che­rung erfor­der­lich. Hier­bei hilft der Kreis­bau­hof ger­ne und ist für wei­te­re Aus­künf­te tele­fo­nisch unter 09135 / 73701938 erreichbar.