Gewäs­ser­ver­un­rei­ni­gung bei Erla­b­rück – aktu­el­le Informationen

Wie das Was­ser­wirt­schafts­amt Kro­nach (WWA) infor­miert, ist aus was­ser­wirt­schaft­li­cher Sicht die Beauf­tra­gung eines Fach­gut­ach­ters (VSU Sach­ver­stän­di­ger) zur Ermitt­lung und Beur­tei­lung des Scha­dens am Gewäs­ser erfor­der­lich. Die­ser Fach­gut­ach­ter soll auch Vor­schlä­ge zur Gewäs­ser­sa­nie­rung erarbeiten.

Sei­tens des Land­rats­am­tes Kro­nach wur­de dem Ver­ur­sa­cher mit­ge­teilt, dass er bis spä­te­stens Don­ners­tag (07.10.2021) die Beauf­tra­gung eines ent­spre­chen­den Gut­ach­ters gegen­über der Behör­de nach­wei­sen muss, was durch ihn auch zuge­sagt wur­de. Sobald der beauf­trag­te Fach­gut­ach­ter dem Land­rats­amt benannt wur­de, wird ein Ter­min zur wei­te­ren Abstim­mung anbe­raumt, um den Umfang der durch­zu­füh­ren­den Ermitt­lun­gen festzulegen.

Ein aktu­el­ler Unter­su­chungs­be­richt des Baye­ri­schen Lan­des­am­tes für Umwelt bestä­tigt, dass das Gewäs­ser „mas­siv mit Teer­öl und somit mit Poly­zy­kli­schen Aro­ma­ti­schen Koh­len­was­ser­stof­fen (PAK) ver­un­rei­nigt“ wur­de. Wei­te­re Ergeb­nis­se lie­gen aktu­ell nicht vor.

Inwie­weit die Warn­mel­dung des Was­ser­wirt­schafts­am­tes für die betrof­fe­nen Gewäs­ser­strecken noch auf­recht­erhal­ten wer­den muss, ist auf Grund­la­ge der Ergeb­nis­se der Unter­su­chun­gen des Fach­gut­ach­ters durch das Was­ser­wirt­schafts­amt zu entscheiden.

Wei­ter­hin gilt für den gesam­ten Bereich der Rodach von Erla­b­rück bis zur Mün­dung in den Main sowie für den Main im Land­kreis Lich­ten­fels inklu­si­ve ange­schlos­se­ner Seen, Fisch­tei­che, etc Folgendes:

  • Ver­zehr­ver­bot für Fische
  • Kon­takt zum Gewäs­ser mei­den (Men­schen und Tiere)
  • Kei­ne Nut­zung von Gar­ten­brun­nen in der Nähe der betrof­fe­nen Gewässer.