Im Land­kreis Coburg gilt ab 4. Okto­ber die 3‑G-Regel

Corona Maske Symbolbild

Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz im Land­kreis Coburg über­schrei­tet seit dem 30. Sep­tem­ber und damit an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen den maß­geb­li­chen Schwel­len­wert von 35. Damit gilt ab Mon­tag, 4. Okto­ber wie­der die 3G-Regel im Land­kreis Coburg.

Das bedeu­tet, dass zum Bei­spiel für den Besuch von Innen­ga­stro­no­mie, Fri­seur, Kos­me­tik oder ande­ren kör­per­na­hen Dienst­lei­stun­gen, bei Ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räu­men (pri­vat und öffent­lich), bei Sport in geschlos­se­nen Räu­men, bei Besu­chen im Kran­ken­haus oder bei Beher­ber­gun­gen, ein Nach­weis erfol­gen muss, dass man gegen das Coro­na­vi­rus geimpft, davon gene­sen oder nega­tiv dar­auf gete­stet ist.

Aus­ge­nom­men davon sind Kin­der unter sechs Jahren.