Lesung mit Tho­mas Mey­er im Bay­reu­ther ZENTRUM

Logo 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland

Der Schwei­zer Autor kommt im Rah­men des Jah­res­the­mas „1.700 Jah­re jüdi­sches Leben in Deutsch­land“ ins ZENTRUM

Im Rah­men des städ­ti­schen Pro­gramms zum Jah­res­the­ma „1.700 Jah­re jüdi­sches Leben in Deutsch­land“ kommt der Schwei­zer Autor Tho­mas Mey­er am Mitt­woch, 6. Okto­ber, um 19 Uhr, zu einer Lesung nach Bay­reuth in den Euro­pa­saal des ZEN­TRUM. Das Kul­tur­amt der Stadt Bay­reuth ver­an­stal­tet die­se in Koope­ra­ti­on mit der Buch­hand­lung Breuer.

Tho­mas Mey­er wur­de 1974 in Zürich gebo­ren. Nach einem abge­bro­che­nen Stu­di­um der Juris­pru­denz ergriff er 1997 den Beruf des Wer­be­tex­ters und begann gleich­zei­tig, im Inter­net Kolum­nen zu publi­zie­ren. 2012 ver­öf­fent­lich­te er sei­nen ersten Roman mit dem Titel »Wol­ken­bruchs wun­der­li­che Rei­se in die Arme einer Schick­se«. Das Buch, in Stan­dard­spra­che mit jid­di­schen Ein­spreng­seln ver­fasst, han­delt von den Lie­bes­nö­ten eines jun­gen ortho­do­xen Zür­cher Juden und wur­de ein gro­ßer Erfolg.

In Bay­reuth wird Tho­mas Mey­er aus der 2019 ver­öf­fent­li­chen Fort­set­zung „Wol­ken­bruchs wag­hal­si­ges Stell­dich­ein mit der Spio­nin“, einem sati­ri­schen Polit­thril­ler, lesen. Zum Inhalt: Nach dem Bruch mit sei­ner from­men jüdi­schen Fami­lie wird Mot­ti Wol­ken­bruch von Schick­sals­ge­nos­sen auf­ge­nom­men. Wie sich bald zeigt, haben die aber weit mehr als nur Unter­stüt­zung im Sinn: Sie trach­ten nach der Welt­herr­schaft. Bis­her aller­dings erfolg­los. Erst als Mot­ti das Steu­er über­nimmt, geht es vor­wärts. Doch eine Grup­pe von Nazis hat das glei­che Ziel.

Ein­tritts­kar­ten zum Preis von acht Euro sind online unter www​.tickets​.kul​tur​amt​.bay​reuth​.de sowie an der Thea­ter­kas­se, Opern­stra­ße 22 (geöff­net: Mon­tag bis Frei­tag: 10 bis 17 Uhr; Sams­tag: 10 bis 14 Uhr) erhältlich.

Coro­na-Regeln: Ab einer Sie­ben-Tage-Inzi­denz von 35 oder mehr gilt die 3G-Regel. Dann ist ein schrift­li­ches oder elek­tro­ni­sches nega­ti­ves Test­ergeb­nis erfor­der­lich, das beim Ein­lass ins Zen­trum vor­ge­zeigt wer­den muss. Das Ein­lass­per­so­nal des Ver­an­stal­ters über­prüft die Doku­men­te. Zuläs­sig sind ein PCR-Test oder PoC-PCR-Test (höch­stens 48 Stun­den alt), ein POC-Anti­gen­tests (höch­stens 24 Stun­den alt) oder ein vom Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Medi­zin­pro­duk­te zuge­las­se­ner, unter Auf­sicht des Ver­an­stal­ters vor­ge­nom­me­ner Selbsttest.

Von der Pflicht zur Vor­la­ge eines Test­nach­wei­ses sind ausgenommen:

  • Asym­pto­ma­ti­sche Per­so­nen, die im Besitz eines auf sie aus­ge­stell­ten Impf­nach­wei­ses (geimpf­te Per­so­nen) oder Gene­se­nen-Nach­wei­ses (gene­se­ne Per­so­nen) sind,
  • Kin­der bis zum 6. Geburtstag,
  • Schüler/​innen (Vor­la­ge Schü­ler­aus­weis), die regel­mä­ßi­gen im Rah­men des Schul­be­suchs gete­stet werden,
  • noch nicht ein­ge­schul­te Kinder.