Bayreuth: Unangemessene Fahrweise führt zu mehreren Anzeigen

symbolfoto polizei

BAYREUTH. Seine unangemessene Fahrweise wurde am Dienstagnachmittag einem 20-jährigen Motorradfahrer zum Verhängnis. Sein Krad wurde nach einer Kontrolle sichergestellt und es folgt eine Strafanzeige. Kurz vor 14 Uhr fiel der junge Mann aus der Oberpfalz einem Motorradpolizisten der Motorradkontrollgruppe in der Äußeren Badstraße auf. Der 20-Jährige war lediglich auf dem Hinterrad unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Kennzeichen am Motorrad so hochgebogen war, dass ein Ablesen nicht mehr möglich war. Verschiedene Umbauten führten zudem zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die durch den Fahrer bei der Kontrolle vorgezeigte Fahrerlaubnis berechtigte nicht zum Fahren mit dem Krad. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Bayreuth wurde das Motorrad sichergestellt und durch einen Sachverständigen begutachtet. Der junge Mann muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauchs und Erlöschen der Betriebserlaubnis verantworten.