Im Landkreis Kronach entfällt die 3-G-Regel ab Donnerstag

Symbolbild Corona Mundschutz

Der Landkreis Kronach hat am Dienstag, 21. September, das dritte Mal in Folge den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder unterschritten (Sonntag, 19.09.: 33,2; Montag, 20.09.: 27,1; Dienstag, 21.09.: 31,6). Somit entfällt gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung die allgemeine 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Innenbereichen ab Donnerstag (23. September), 0 Uhr.

Dies betrifft folgende Bereiche in geschlossenen Räumen:

  • öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten
  • Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios
  • Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
  • Gastronomie
  • Beherbergungswesen
  • Hochschulen, Tagungen, Kongresse, Bibliotheken und Archive
  • außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung
  • zoologische und botanische Gärten
  • Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Führungen, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken,
    Wettannahmestellen
  • touristischer Bahn- und Reisebusverkehr
  • Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.
  • Besuch von Patienten in Krankenhäusern

Die Behörde weist darauf hin, dass die 3-G-Regel beim Besuch von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie beim Zugang zu Messen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auch weiterhin Bestand hat.