Antrag der Bay­reu­ther CSU-Kreis­tags­frak­ti­on bezüg­lich Haus­halts­pla­nung 2022

Sehr geehr­ter Herr Landrat,
sehr geehr­te Damen und Her­ren des Kreistages,

hier­mit bean­tra­gen wir die umge­hen­de Vor­be­rei­tung zur Haus­halts­pla­nung für das Jahr 2022. Hier­zu wird die Käm­me­rei beauf­tragt die not­wen­di­gen Zah­len auf Basis der aktu­el­len Finanz­ent­wick­lun­gen zu ermit­teln und in einem ent­spre­chen bera­tungs­fä­hi­gen Haus­halts­plan den Gre­mi­en vor­zu­le­gen. Ziel muss es sein, einen Haus­halts­plan für das Wirt­schafts­jahr 2022 noch im Jahr 2021 zu verabschieden.

Begrün­dung

Um den Haus­halt des Land­krei­ses Bay­reuth auf­zu­stel­len ist zur Bera­tung und Abstim­mung im Kreis­aus­schuss und anschlie­ßend im Kreis­tag ein Haus­halts­plan vor­zu­le­gen. Die­ser Haus­halts­plan hat in der Fol­ge erheb­li­che direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Hand­lungs­fä­hig­keit des Land­krei­ses, auch im Hin­blick auf sei­ne Betei­li­gun­gen, aber auch unmit­tel­bar auf die Haus­halts­pla­nun­gen und finan­zi­el­len Spiel­räu­me der kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemeinden.

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat den Haus­halts­plan 2021 mit Schrei­ben vom 10.08.2021 genehmigt.

Expli­zit wird auf die Situa­ti­on zur Kreis­um­la­ge und die Ent­la­stung der Gemein­den hin­ge­wie­sen. So hat der Land­kreis in den Jah­ren 2014 bis 2020 nur eine Anhe­bung der Kreis­um­la­ge um 1,28 % vor­ge­nom­men, im glei­chen Zeit­raum betrug die durch­schnitt­li­che bay­ern­wei­te Anhe­bung 33 %. Im Gegen­zug stieg aber die Umla­ge­kraft der Gemein­den seit 2014 um 45,1 %. Beschei­nigt wird die umfas­sen­de Dar­stel­lung der Finanz­si­tua­tio­nen der Gemein­de gegen­über den Kreis­gre­mi­en. Es muss dem Land­kreis Bay­reuth, genau­so ein legi­ti­mes Arbei­ten mit Haus­halts­re­sten ermög­licht wer­den, wie den Gemein­den, so die Regie­rung in ihrer Stel­lung­nah­me. Aus­drück­lich wird ein vor­aus­schau­en­des Han­deln in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bescheinigt.
Bedenk­lich wird die Ent­wick­lung der Ver­schul­dung des Land­krei­ses gese­hen. Stand 31.12.2021 beträgt die Ver­schul­dung im Land­kreis vor­aus­sicht­lich 224,12 Euro/​EW, dies wird als über­durch­schnitt­lich hoch bewer­tet, 131,84 % des Lan­des­durch­schnitts. In der Pro­gno­se ist mit einer Ver­schul­dung von 380,38 Euro/​EW zum 31.12.2024, 223,75 % des Lan­des­durch­schnitts gerech­net. Es erscheint hier drin­gend gebo­ten etwas gegen die Schul­den­ent­wick­lung zu unter­neh­men, so die Regie­rung von Oberfranken.

Gera­de im Hin­blick auf die Ent­wick­lun­gen im Zusam­men­hang mit der Coro­na­pan­de­mie und den damit ver­bun­de­nen dro­hen­den Ein­nah­me­aus­fäl­len, ist vor­aus­schau­en­des Han­deln unum­gäng­lich. In Sachen Kreis­um­la­ge­ent­wick­lung wird die Prü­fung einer deut­li­chen Erhö­hung durch die Regie­rung empfohlen.

Da dies direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Finanz­pla­nun­gen der Gemein­den haben könn­te, ist schnel­les und umfang­rei­ches Han­deln hin­sicht­lich der Haus­halts­pla­nun­gen unumgänglich.

Mit freund­li­chen Grüßen
Franc Dierl, Fraktionsvorsitzender
(5 wei­te­re Unterzeichner)