Bam­berg: So vie­le Brief­wäh­le­rin­nen und ‑wäh­ler wie nie zuvor – Bereits 26.000 Anträ­ge auf Brief­wahl­un­ter­la­gen eingegangen

Die Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber 2021 stellt vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erneut vor die Fra­ge, ob sie vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­de­mie ihre Stim­me am Wahl­tag in einem Urnen­wahl­lo­kal abge­ben oder vor­ab ihr Wahl­recht durch Brief­wahl aus­üben und von zu Hau­se aus wäh­len. Die aus­ge­füll­ten Brief­wahl­un­ter­la­gen müs­sen bis spä­te­stens Sonn­tag, 26. Sep­tem­ber, 18.00 Uhr in den Brief­kä­sten der Rat­häu­ser am Max­platz oder am ZOB (oder direkt im Wahl­amt im Rat­haus Max­platz) ein­ge­gan­gen sein. Die Stadt Bam­berg emp­fiehlt, vom Brief­wahl­an­ge­bot Gebrauch zu machen, um sich selbst und ande­re best­mög­lich zu schüt­zen. Die Bean­tra­gung der Brief­wahl­un­ter­la­gen ist auch online möglich.

Fast 26.000 Anträ­ge auf Aus­stel­lung von Brief­wahl­un­ter­la­gen wur­den inzwi­schen bereits gestellt (Stand 14. Sep­tem­ber, 8 Uhr). Wer sich die Unter­la­gen per Post zukom­men las­sen möch­te, soll­te dies bis spä­te­stens Diens­tag, 21. Sep­tem­ber, bean­tra­gen, damit noch genü­gend Zeit ver­bleibt, die Unter­la­gen per Post zu erhal­ten. Auch für die Antrag­stel­lung muss nie­mand ins Rat­haus kom­men: Die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen sind mit einem QR-Code ver­se­hen, der mit der Web­site für den Online-Antrag ver­linkt ist. So kön­nen Brief­wahl­un­ter­la­gen auch ganz bequem digi­tal vom Smart­phone aus bean­tragt wer­den. Aber auch ohne den QR-Code kann die­se Mög­lich­keit genutzt wer­den unter https://​ser​vice​por​tal​.komu​na​.net/​i​w​s​_​I​W​S​/​s​t​a​r​t​.​d​o​?​m​b​=​9​4​6​1​000 .

Wer die Brief­wahl­un­ter­la­gen per­sön­lich im Wahl­amt bean­tra­gen und abho­len möch­te, kann dies bis Frei­tag, 24. Sep­tem­ber, 18 Uhr im Wahl­amt im Rat­haus Max­platz (ehe­ma­li­ge Info­thek) tun. Dort ste­hen auch Wahl­ka­bi­nen, in denen man sei­nen Stimm­zet­tel gleich vor Ort aus­fül­len und anschlie­ßend in die Wahl­ur­ne ein­wer­fen kann.

Die Wahl­brie­fe kön­nen von den Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern kosten­los über die Deut­sche Post AG zurück an die Stadt Bam­berg gesen­det wer­den. In jedem Fall müs­sen aus­ge­füll­te Brief­wahl­un­ter­la­gen bis spä­te­stens Sonn­tag, 26. Sep­tem­ber, 18.00 Uhr in den Brief­kä­sten der Rat­häu­ser am Max­platz oder am ZOB (oder direkt im Wahl­amt im Rat­haus Max­platz) ein­ge­gan­gen sein. Für die Urnen­wahl gilt es zu beach­ten, dass alle Wahl­lo­ka­le um 18.00 Uhr schlie­ßen. Wich­tig ist auch, dass der Wahl­brief nicht am Wahl­sonn­tag selbst in einem Urnen­wahl­lo­kal abge­ge­ben wer­den kann, son­dern aus­schließ­lich in den genann­ten Rathäusern.

Die Stadt Bam­berg bit­tet alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, von ihrem demo­kra­ti­schen Wahl­recht Gebrauch zu machen, unab­hän­gig davon, ob sie an der Urne wäh­len oder sich die Unter­la­gen nach Hau­se schicken las­sen und die­se dann wie­der an das Wahl­amt zurück­sen­den. Ange­sichts der Coro­na-Pan­de­mie ruft die Stadt Bam­berg dazu auf, von der Mög­lich­keit der Brief­wahl wei­ter­hin rege Gebrauch zu machen.