Land­rats­amt Lich­ten­fels infor­miert: Frei­staat über­nimmt antei­lig Kosten für Schwimm­kurs „See­pferd­chen“

Symbolbild Bildung

Anbie­ter von Schwimm­kur­sen kön­nen beim Land­rats­amt Anträ­ge auf Zuwen­dung stellen

Operation "Seepferdchen"

Ope­ra­ti­on „See­pferd­chen“

Der Frei­staat Bay­ern über­nimmt antei­lig die Kosten für einen Schwimm­kurs zum „See­pferd­chen“: Hier­zu erhal­ten alle Vor­schul­kin­der und Erstklässler/​innen des (Vor-)Schuljahres 2021/22 in den Kin­der­gär­ten und Grund­schu­len einen Gut­schein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des See­pferd­chens. Die­ser kann bis zum 13. Sep­tem­ber 2022 bei allen Anbie­tern ein­ge­löst wer­den, die in Bay­ern Kur­se zum Erwerb des Früh­schwim­mer­ab­zei­chens ver­an­stal­ten und die Prü­fung des Abzei­chens abneh­men dür­fen. Die­se Anbie­ter wie­der­um kön­nen bis zum 13. Sep­tem­ber 2022 beim ört­lich zustän­di­gen Land­rats­amt einen ent­spre­chen­den Antrag auf Zuwen­dung stel­len – im Land­kreis Lich­ten­fels also beim Land­rats­amt Lich­ten­fels. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar und wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det sich auf der Home­page des Land­krei­ses Lich­ten­fels unter www​.lkr​-lif​.de > Land­rats­amt > Kom­mu­na­les, Wah­len > Sport­för­de­rung. Wei­te­re Aus­künf­te hier­zu erteilt das Land­rats­amt Lich­ten­fels, Sach­ge­biet 32, unter der Tele­fon­num­mer 09571/18–3320.