Cobur­ger „Weber­gas­se“ für Rad­ver­kehr gegen die Fahrt­rich­tung geöffnet

Die Webergasse in Coburg
Die Webergasse in Coburg

Die Weber­gas­se ist ab sofort für den Rad­ver­kehr ent­ge­gen der Ein­bahn­stra­ße frei­ge­ge­ben. Ent­spre­chen­de Aus­zeich­nun­gen auf der Fahr­bahn und Ände­run­gen der Stra­ßen­schil­der wur­den bereits vor­ge­nom­men. Die Stadt bit­tet Auto­fah­rer in die­sem Bereich um Rück­sicht und erhöh­te Vor­sicht. Die Maß­nah­me geht zurück auf den Beschluss des Senats für Stadt- und Ver­kehrs­pla­nung sowie Bau­we­sen vom 21. April die­ses Jahres.

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Die Frei­ga­be von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­ver­kehr in Gegen­rich­tung ist nicht Gegen­stand poli­ti­scher Ent­schei­dung, son­dern, soweit nicht schwer­wie­gen­de Grün­de (Gefähr­dung der Sicher­heit und Ord­nung des Ver­kehrs gemäß §45–9 der StVO) dage­gen spre­chen, zwin­gen­des (!) Ver­kehrs­recht (sie­he auch: ham​burg​.adfc​.de/​a​r​t​i​k​e​l​/​e​i​n​b​a​h​n​s​t​r​a​s​s​e​n​-​s​i​n​d​-​f​r​e​i​z​u​g​e​ben!).