Bam­ber­ger FW-BuB-FDP-Frak­ti­on stellt Antrag zur Ent­fer­nung der „Schrott­fahr­rä­der“

Markiertes Schrottfahrrad
Markiertes "Schrottfahrrad"

Herrn
Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Starke
Stadt Bam­berg
Maxi­mi­li­ans­platz 3
96047 Bam­berg

Antrag: Kon­se­quen­te Ent­fer­nung von Schrottfahrrädern

Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

läuft man der­zeit mit offe­nen Augen durch die Stadt oder ver­sucht sein Fahr­rad in der Innen­stadt abzu­stel­len, fal­len schnell eine Viel­zahl von Schrott­fahr­rä­dern auf, die dau­er­haft die Rad­bü­gel blockie­ren. Des­halb stel­len wir fol­gen­den Antrag:

  1. Die Stadt Bam­berg mar­kiert an allen Rad­bü­geln in der Innen­stadt, sofern noch nicht gesche­hen, in regel­mä­ßi­gen Abstän­den (min­de­stens ein­mal pro Quar­tal) alle Schrottfahrräder.
  2. Die Stadt Bam­berg ent­fernt nach Ablauf der ange­ge­be­nen Frist die mar­kier­ten Fahrräder.
  3. Die Fahr­rä­der wer­den auf­be­rei­tet und/​oder in einer Fahr­rad­auk­ti­on versteigert.
Schrottfahrrad

Schrott­fahr­rad

Gera­de an gro­ßen Plät­zen (Pfahl­plätz­chen, Obst­markt, Gabel­mann) gibt es eine Viel­zahl die­ser Räder. Teils sind die­se seit über 3 Mona­ten mar­kiert, jedoch wer­den sie nicht ent­fernt. Die­se Räder schä­di­gen das Stadt­bild und neh­men wert­vol­len Abstell­raum. Zuletzt wur­de das Stadt­bild auch von der Schutz­ge­mein­schaft Alt Bam­berg öffent­lich ange­mahnt. Die geräum­ten Räder könn­ten gemein­sam mit Jugend­li­chen in den ver­schie­de­nen Stadt­tei­len auf­be­rei­tet wer­den, oder bei einer Fahr­rad­ver­stei­ge­rung neu­en Nut­zern zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Ein Deckungs­vor­schlag ist nicht not­wen­dig, da kei­ne Kosten entstehen.

Bereits im Vor­aus vie­len Dank für Ihre Bemü­hun­gen und die Bemü­hun­gen der Stadtverwaltung!

Mit freund­li­chen Grüßen
Clau­dia John FW-Stadträtin
Danie­la Rein­fel­der BuB-Stadträtin
Mar­tin Pöh­ner FDP-Stadtrat

1 Antwort

  1. Ferenc sagt:

    Natür­lich sind „Schrott­fahr­rä­der“, die knap­pe Fahr­rad­stell­plätz blockie­ren oder ander­wei­tig, zum Bei­spiel den fuß­läu­fi­gen Ver­kehr, behin­dern, ein Ärger­nis. Den­noch habe ich längst den Ein­druck gewon­nen, der immer wie­der ein­mal (meist nur publi­zi­stisch) geschür­te Aktio­nis­mus soll zum einen in Wirk­lich­keit Stim­mung gegen den Rad­ver­kehr machen und zum ande­ren von gra­vie­ren­de­ren Pro­ble­men gezielt ablenken.

    Wie wäre es denn ein­mal mit einem Antrag, den Park­über­wa­chungs­dienst spür­bar auf­zu­stocken und ihn schwer­punkt­mä­ßig auf ver­kehrs­be­hin­dern­des und ‑gefähr­den­des Falsch­par­ken anzu­set­zen – gera­de im Hin­blick auf ver­stell­te Geh­stei­ge und Radverkehrsanlagen?

    Denn der bis­he­ri­ge Ein­druck ist: Bewirt­schaf­te­te Kfz-Stell­plät­ze (Park­schein, Park­schei­be, Bewoh­ner­par­ken) wer­den dicht über­wacht, wenn­gleich hier kei­ne Ver­kehrs­ge­fähr­dung statt­fin­det – es wer­den „ledig­lich“ for­ma­le Regeln ver­letzt und Ent­gel­te ver­wei­gert. An rück­sichts­los Geh- oder Rad­we­ge, Rad­fahr- oder soge­nann­te „Schutz„streifen blockie­ren­den oder ein­engen­den Kraft­fahr­zeu­gen gehen die PÜD­ler hin­ge­gen acht­los vor­bei, ver­wei­gern ein Ein­schrei­ten sogar bei kon­kre­ten Beschwerden.

    Die Stadt­ver­wal­tung sel­ber hat in der Ver­gan­gen­heit wie­der­holt die Dul­dung sogar gefähr­den­den Falsch­par­kens ver­tei­digt. Sie ver­stößt zudem durch die Anord­nung des Geh­weg­par­kens auf hier­zu zu schma­len Geh­we­gen viel­fach gegen gel­ten­de Regel­wer­ke – ganz abge­se­hen davon, daß Geh­weg­par­ken immer eine Gefahr vor allem für Kin­der dar­stellt, da es die Tren­nung der Ver­kehrs­be­rei­che auf­hebt. Dies hat die Unfall­for­schung bereits vor Jahr­zehn­ten klar­ge­stellt. Ver­kehrs­po­li­ti­sche oder behörd­li­che Kon­se­quen­zen? Keine!