TÜV NORD Forch­heim infor­miert: Füh­rer­schein für Wohnwagen

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Wel­cher Füh­rer­schein wird für wel­ches Fahr­zeug benötigt?

Ist der vor­han­de­ne Füh­rer­schein für das Fah­ren eines Wohn­wa­gens oder Wohn­mo­bils aus­rei­chend? Wie schwer darf das Fahr­zeug sein und wel­ches Gespann darf mit der Füh­rer­schein­klas­se gezo­gen wer­den? Cle­mens Schnei­der von der TÜV NORD-Sta­ti­on in Forch­heim gibt wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Thema:

Klas­se-3-Füh­rer­schein

Wer eine Fahr­erlaub­nis vor 1999 erwor­ben hat, darf Solo- und Zug­fahr­zeu­ge bis 7,5 t sowie Gespan­ne mit einer Gesamt­mas­se bis 18,5 t fah­ren. Dies ist aller­dings nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen erlaubt, näm­lich mit der ent­spre­chen­den Schlüs­sel­num­mer. Hin­ter die­sen auf den Füh­rer­schei­nen ver­merk­ten Schlüs­sel­zah­len ver­ber­gen sich kodier­te Infor­ma­tio­nen unter ande­rem zu Befug­nis­sen. Klas­se 3 gilt als Stan­dard-Füh­rer­schein. Er ist zwar alt, aber auch heu­te noch gültig.

B‑Führerschein

Die Klas­se B ist der klas­si­sche Auto­füh­rer­schein und erlaubt das Füh­ren von Fahr­zeu­gen bis 3,5 t Gesamt­mas­se. Beim Füh­ren eines Anhän­gers gibt es mit die­sem Füh­rer­schein zwei Mög­lich­kei­ten: Es darf ein Anhän­ger gezo­gen wer­den, wenn die­ser maxi­mal 750 kg wiegt, oder aber er wiegt mehr als 750 kg, die zuläs­si­ge Gesamt­mas­se der Kom­bi­na­ti­on aus Anhän­ger und Zug­fahr­zeug liegt aber den­noch bei maxi­mal 3,5 t.

B96-Füh­rer­schein-Erwei­te­rung

Bei die­ser Erwei­te­rung, die umgangs­sprach­lich auch Wohn­wa­gen-Füh­rer­schein genannt wird, gel­ten die­sel­ben Regeln wie beim B‑Führerschein, jedoch mit dem Zusatz, dass das Gespann eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von 4,25 t auf­wei­sen darf.

Um die Erwei­te­rung zu erwer­ben, muss eine ein­tä­gi­ge Schu­lung besucht werden.2 BE-Füh­rer­schein Der Erwerb der eigen­stän­di­gen Füh­rer­schein­klas­se BE, der soge­nann­te Anhän­ger­füh­rer­schein, erlaubt ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von 7 t. Sowohl Zug­fahr­zeug als auch Anhän­ger dür­fen ein­zeln 3,5 t wie­gen. Die­sen Schein erhält man nur mit zusätz­li­chen Fahr­stun­den und einer bestan­de­nen Prüfung.

C1-Füh­rer­schein

Mit C1 betritt man die Schwer­ge­wichts­klas­se. Wer ein gro­ßes, bis zu 7,5 t schwe­res Mobil fah­ren möch­te, benö­tigt die­sen Lkw- oder Wohn­mo­bil-Füh­rer­schein. Auch ein Anhän­ger mit maxi­mal 750 kg darf ange­hängt werden.

Der Füh­rer­schein bei Auslandsreisen

Inner­halb der EU sind Wohn­mo­bil-Rei­sen mit dem deut­schen Füh­rer­schein grund­sätz­lich zuläs­sig. In Län­dern wie den USA, in Kana­da, Süd­afri­ka und der Regi­on Süd­ame­ri­ka ist man einer inter­na­tio­na­len Fahr­erlaub­nis auf der siche­ren Sei­te, da der deut­sche Füh­rer­schein bei Poli­zei­kon­trol­len in die­sen Län­dern nicht über­all akzep­tiert wird. Ver­pflich­tend ist die inter­na­tio­na­le Vari­an­te in Austra­li­en und Neu­see­land. Hier gilt das deut­sche Doku­ment gar nicht.