Mas­ken­pflicht auf den Wert­stoff­hö­fen im Land­kreis Bam­berg ent­fällt – Hygie­ne­re­geln und Abstän­de einhalten

Gemäß der neu­en 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung wur­de die Mas­ken­pflicht unter frei­en Him­mel weit­ge­hend (vor­be­halt­lich spe­zi­el­ler Rege­lun­gen bei Ver­an­stal­tun­gen) auf­ge­ho­ben. Aus die­sem Grund ent­fällt ab sofort die Mas­ken­pflicht auf den Wert­stoff­hö­fen im Land­kreis Bamberg.

Unab­hän­gig davon gel­ten wei­ter­hin die bekann­ten Hygie­ne- und Abstands­re­geln. Um die­se ein­zu­hal­ten sind fol­gen­de Hin­wei­se zu beachten:

· Trep­pen bzw. Pode­ste an den ver­schie­de­nen Sam­mel­con­tai­nern dür­fen nur jeweils von einer Per­son betre­ten werden.

· Bei hohem Kun­den­auf­kom­men sind nach wie vor zu bestimm­ten Zei­ten Ein­lass­be­schrän­kun­gen möglich.

· Damit der erfor­der­li­che Sicher­heits­ab­stand ein­ge­hal­ten wer­den kann, fin­det bis auf wei­te­res kei­ne Hil­fe beim Ab- bzw. Aus­la­den von Abfäl­len durch das Wert­stoff­hof­per­so­nal statt. Bei Bedarf wäre daher eine „Hilfs­per­son“ mit­zu­brin­gen. Bei den in den näch­sten Wochen statt­fin­den­den Pro­blem­müll­samm­lun­gen des Land­krei­ses ist das Tra­gen einer Mas­ke eben­falls nicht mehr erfor­der­lich. Auch dort gel­ten selbst­ver­ständ­lich die Hygie­ne- und Abstands­re­geln. Bei Fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter des Fach­be­reichs Abfall­wirt­schaft unter den Ruf­num­mern 0951/85–708 bzw. 85–706 sehr ger­ne zur Verfügung.