Stadt Coburg infor­miert zum Rück­schnitt von Hecken und Bäu­men an Geh­we­gen und Straßen

Grund­stücks­ei­gen­tü­mer in der Verpflichtung

Grün im Stadt­be­reich – wer freut sich nicht dar­über? Schließ­lich tra­gen Bäu­me und Büsche dazu bei, unse­re Umwelt zu ver­schö­nern und gesund zu halten.

Hecken oder Gehöl­ze die­nen häu­fig als Grund­stücks­ein­fas­sung, oft als Abgren­zung zur Stra­ße oder zum Nach­barn. Da hier Wuchs­hö­hen ein­zu­hal­ten und Grund­stücks­gren­zen zu beach­ten sind, ist ein regel­mä­ßi­ger Rück­schnitt not­wen­dig. Des­halb sind Grund­stücks­ei­gen­tü­mer sind zur Besei­ti­gung stö­ren­der Bepflan­zung verpflichtet.

Wenn Hecken, Sträu­cher und Bäu­me in Geh- und Rad­we­ge oder in Fahr­bah­nen hin­ein­wach­sen, kön­nen die­se oft nur noch mit Ein­schrän­kun­gen benutzt wer­den. An Ein­mün­dun­gen wird durch den Bewuchs häu­fig der Sicht­win­kel ein­ge­schränkt. Zuge­wach­se­ne Ver­kehrs­zei­chen oder Stra­ßen­be­leuch­tun­gen kön­nen eben­falls die Ver­kehrs­si­cher­heit beeinträchtigen.

Nach Bestim­mun­gen des Baye­ri­schen Stra­ßen- und Wege­ge­setz­tes dür­fen Pflan­zen aber nicht die Sicher­heit und Leich­tig­keit des öffent­li­chen Ver­kehrs beein­träch­tig­ten und dadurch eine Behin­de­rung für Fuß­gän­ger, Rad- oder Auto­fah­rer dar­stel­len oder die­se gar gefähr­den. Des­halb sind Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­pflich­tet, Pflan­zen, die in einen Geh- oder Rad­weg oder in die Fahr­bahn hin­ein­wach­sen, bis zur Grund­stücks­gren­ze zurückzuschneiden.

Bei Unfäl­len und Schä­den, die durch den Über­wuchs ent­ste­hen, haf­tet anson­sten der Grundstückseigentümer.

Ist Gefahr in Ver­zug, ist die Stadt Coburg des­halb auch berech­tigt, die Bepflan­zung kosten­pflich­tig zurück­zu­schnei­den oder zu ent­fer­nen. Scho­nen­de Form- und Pfle­ge­schnit­te, etwa zur Wie­der­her­stel­lung der Ver­kehrs­si­cher­heit, sind ganz­jäh­rig erlaubt. Sie sind von dem natur­schutz­recht­li­chen Ver­bot, das in der Zeit von 01. März bis 30. Sep­tem­ber 2021 den Zuschnitt von Bäu­men, Hecken und Gehöl­zen unter­sagt, aus­drück­lich ausgenommen.