Hilfsbereite Creußener Seniorin übergibt Bargeld an Betrüger

symbolfoto polizei

CREUßEN, LKR. BAYREUTH. Betrüger ergaunerten am Donnerstag Bargeld, indem sie einer älteren Dame eine vermeintliche Unfallsituation vortäuschten. Im Bereich eines Creußener Supermarktes kam es zur Geldübergabe an eine unbekannte Frau. Die Kriminalpolizei Bayreuth übernahm die Ermittlungen.

Zunächst rief Donnerstagmittag, gegen 11.30 Uhr, eine männliche Person bei der 83-Jährigen an und erzählte von einem folgenschweren Verkehrsunfall, den die Enkelin der Seniorin verursacht haben soll. Um eine Haftstrafe zu vermeiden, müsse eine „Auslöse“ entrichtet werden. Die Angerufene fiel auf die Betrugsmasche herein und machte sich auf den Weg zur Bank. Nachdem sie einen Geldbetrag in niedriger fünfstelliger Höhe abgehoben hatte, folgte sie den weiteren Instruktionen des männlichen Unbekannten und fuhr zum Parkplatz eines Supermarkts in der Bayreuther Straße. Dort übergab sie, gegen 16 Uhr, das gesamte Bargeld an eine unbekannte Frau.

Die Betrügerin kann wie folgt beschrieben werden:

  • weiblich, zirka 170 Zentimeter und zirka 30 bis 35 Jahre alt
  • dunkle hochgesteckte Haare
  • sprach hochdeutsch

Die Kriminalpolizei in Bayreuth führt die weiteren Ermittlungen und bittet Zeugen, die am Donnerstagnachmittag im Bereich des Supermarktes verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Tel.-Nr. 0921/506-0 bei den Kriminalbeamten zu melden.

Die oberfränkische Polizei warnt erneut vor dem betrügerischen Vorgehen:

  • Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, die Ihre finanzielle und/oder persönliche Situation betreffen und geben Sie keine Auskunft.
  • Informieren und warnen Sie ihre Angehörigen zu diesen Betrugsmaschen.
  • Lassen Sie sich nicht von einer vertrauenserweckenden Rufnummer auf dem Display in die Irre führen.
  • Lassen Sie sich zeitlich und emotional nicht unter Druck setzen.
  • Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen mit anderen Familienangehörigen Rücksprache.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen – auch nicht, wenn sie angeblich im Auftrag von Verwandten/Bekannten handeln.
  • Wenn Sie Zweifel haben, sprechen Sie mit Verwandten, dem Ansprechpartner ihres Kreditinstituts oder informieren Sie die Polizei.
  • In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110.