Land­kreis Kulm­bach bie­tet in der näch­sten Woche Test- und Impf­mög­lich­keit an den Schulen

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Die Vor­be­rei­tun­gen für das neue Schul­jahr gehen in die letz­te Run­de. Wie bereits ange­kün­digt, bie­tet der Land­kreis unter dem Mot­to „Schule.Sicher!“ in der kom­men­den Woche (06.09. – 10.09.2021) ein Schul- Sicher­heits­pa­ket an. Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Lehr- und Ver­wal­tungs­kräf­te haben die Mög­lich­keit, in den Schu­len einen PCR-Test zu machen. Außer­dem wird ein Arzt des Impf­zen­trums vor Ort sein und alle Fra­gen rund um die Coro­na-Imp­fung beantworten.

„Die Testun­gen an den Schul­stand­or­ten sind ein zusätz­li­ches Ange­bot, um der Schul­fa­mi­lie einen guten Schul­start zu ermög­li­chen“, betont Land­rat Klaus Peter Söll­ner. Gera­de nach dem Som­mer­ur­laub sei es wich­tig, auf Num­mer sicher zu gehen und schon vor dem ersten Schul­tag einen PCR-Test zu machen. „Daher brin­gen wir die­ses Ange­bot direkt in die Schulen.“

In Abstim­mung mit dem Staat­li­chen Schul­amt und den Schul­lei­tun­gen wur­de ein Kon­zept erar­bei­tet, um das Gebiet des Land­krei­ses inner­halb einer Woche abzu­decken. Zwei Teams wer­den unter­wegs sein und jeweils vor­mit­tags (09:00 – 12:00 Uhr) und nach­mit­tags (13:00 – 16:00 Uhr) Test­zei­ten anbie­ten. Eine ent­spre­chen­de Über­sicht fin­det sich auch auf der Web­site des Land­rats­amts Kulm­bach (PDF, 120KB). Eine Fest­le­gung auf die Schu­le, die man besucht, gibt es nicht. So kann jeder das Ange­bot an dem Stand­ort und auch zeit­lich so wahr­neh­men, wie es für ihn am gün­stig­sten ist.

Für eine Testung ist eine vor­he­ri­ge Regi­strie­rung not­wen­dig. Die­se kann direkt vor Ort in der Schu­le oder bereits vor­ab (über https://​covid​test​bay​ern​.sam​ple​tracker​.eu/) erfol­gen. Der im Anschluss an die Regi­strie­rung erzeug­te QR-Code ist für die Testung vorzuzeigen.

Auch Imp­fun­gen direkt vor Ort sind mög­lich. Zum Ein­satz kommt dabei aus­schließ­lich das Vak­zin von BioNTech. Eine Regi­strie­rung oder Anmel­dung ist nicht zwin­gend erfor­der­lich. Schü­ler, Eltern, Lehr­kräf­te und Ver­wal­tungs­per­so­nal kön­nen sich auch spon­tan für eine Imp­fung ent­schei­den und wäh­rend des Zeit­fen­sters die Schu­le auf­su­chen. Dabei ist die Vor­la­ge eines Aus­wei­ses, des Impf­pas­ses (soweit vor­han­den) und bei Min­der­jäh­ri­gen einer Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten nötig.

Die Ter­mi­ne für die Zweit­imp­fun­gen, die im Impf­zen­trum statt­fin­den, kön­nen direkt im Anschluss an die Imp­fung indi­vi­du­ell ver­ein­bart werden.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu COVID-19 (Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2) sowie eine Über­sicht der Pres­se­mit­tei­lun­gen im Rah­men der Coro­na-Pan­de­mie fin­den Sie auf www​.land​kreis​-kulm​bach​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​rus.